AST SpaceMobile könnte im möglichen Übernahmepoker um Viasat eine Rolle spielen. Nach Einschätzung des Satellitenberaters Tim Farrar soll das Unternehmen ein Gegenangebot zu einem erwarteten Kauf durch Amazon erwogen haben. Dafür wäre allerdings starke Unterstützung aus der Telekombranche nötig. Zugleich belasten Vorwürfe zur Finanzierung und Wettbewerbsposition die Ausgangslage: Mehrere Kanzleien erinnern heute an eine anhängige Sammelklage.
Hohe Hürden für ein Gegenangebot
Farrar erwartet eine Übernahme von Viasat durch Amazon. Im Mittelpunkt stünden das internationale Frequenzspektrum und das Geschäft mit geostationären Satelliten im Ka-Band. AST SpaceMobile soll seiner Einschätzung zufolge ebenfalls einen Vorstoß erwogen haben. Dieser würde jedoch auf Widerstand des Viasat-Managements treffen.
Damit stehen für AST SpaceMobile zwei unterschiedliche Hürden im Raum: die benötigte Unterstützung aus der Telekombranche und die Haltung des möglichen Übernahmeziels. Die Überlegungen sind deshalb nicht mit einem verbindlichen Angebot gleichzusetzen. Für Anleger handelt es sich zunächst um eine mögliche strategische Option, nicht um einen gesicherten Zukauf.
Der Hintergrund ist ein Wettbewerb um Frequenzrechte. Die US-Kommunikationsbehörde FCC hat Amazons Übernahme von Globalstar für 11,5 Mrd. US-Dollar genehmigt. Der Abschluss wird für 2027 erwartet; die Transaktion würde Amazon 25 MHz harmonisiertes MSS-Spektrum bringen.
Für die Einordnung von AST SpaceMobile ist dabei entscheidend: Ein mögliches Gegenangebot wäre nicht isoliert zu betrachten. Es stünde im Zusammenhang mit weiteren Übernahmeplänen im Satellitenmarkt.
Finanzierung steht zugleich unter juristischer Beobachtung
Parallel rücken frühere Aussagen von AST SpaceMobile zur finanziellen Ausstattung in den Fokus. Pomerantz meldet heute eine Sammelklage gegen das Unternehmen und bestimmte Führungskräfte beim US-Bezirksgericht für den Western District of Texas. Auch Robbins LLP und Levi & Korsinsky weisen auf das Verfahren hin.
Die Klage betrifft Wertpapierkäufe vom 4. März 2025 bis zum 15. Juli. Die Frist für einen Antrag auf Benennung als Hauptkläger endet am 13. November.
Im Kern stehen Vorwürfe zu Aussagen über Kapitalbedarf, ausreichende Liquidität und Wettbewerbsstärke im Satelliten-Direktkundengeschäft. Außerdem soll AST SpaceMobile eine langsame Nutzerakzeptanz in den USA und Japan verschwiegen haben. Das sind Behauptungen der Kläger, keine gerichtlich festgestellten Tatsachen.
Strategische Chance mit Finanzierungsvorbehalt
Die beiden Themen berühren denselben Anlegerpunkt: den finanziellen Spielraum von AST SpaceMobile. Ein möglicher Viasat-Vorstoß wäre laut Farrar auf Unterstützung aus der Telekombranche angewiesen. Gleichzeitig stellt die Sammelklage frühere Aussagen zur Kapitalausstattung infrage.
Für die Bewertung der Übernahmeüberlegungen sind daher vor allem die Bedingungen einer möglichen Unterstützung entscheidend. Farrars Einschätzung beschreibt eine Option mit erheblichen Hürden. Sie liefert noch keine belastbare Grundlage, um einen Viasat-Zukauf als Bestandteil der weiteren Entwicklung von AST SpaceMobile einzuplanen.
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