Bayer bekommt in der Roundup-Affäre keine Pause. In den kommenden Wochen laufen zwei Verfahren auf Punkte zu, die den juristischen Druck spürbar verändern können. Ein Vergleich könnte Massenklagen bündeln, ein Urteil aus Washington könnte die Grundlage vieler Warnhinweis-Klagen verschieben.
Vergleich hängt an Beteiligung
Ein Richter in Missouri hat dem vorgeschlagenen Vergleich über 7,25 Milliarden Dollar vorläufig zugestimmt. Er soll bestehende und künftige Ansprüche von Personen erfassen, die nach langfristiger Glyphosat-Exposition in Roundup an Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt sein sollen. Bis zum 4. Juni 2026 können Mitglieder der Sammelklasse aussteigen; die Zahlungen wären über bis zu 21 Jahre gestreckt.
Der Deal steht damit nicht nur unter richterlichem Vorbehalt. Er hängt auch an der Quote der Kläger, die mitziehen. Bayer hat sich das Recht vorbehalten, aus der Einigung auszusteigen, falls zu viele Betroffene eigene Verfahren weiterverfolgen.
Supreme Court als zweiter Hebel
Parallel wartet der Konzern auf die Grundsatzentscheidung des obersten US-Gerichts. Die mündliche Verhandlung im Fall Monsanto v. Durnell fand am 27. April 2026 statt, ein Urteil wird bis Ende Juni erwartet.
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Im Kern geht es um die Frage, ob Bundesrecht zu Pestizid-Warnhinweisen ähnliche Vorgaben der Bundesstaaten verdrängt. Bayer argumentiert, Kläger könnten keine Verstöße gegen einzelstaatliche Warnpflichten geltend machen, wenn die US-Umweltbehörde EPA keinen Krebswarnhinweis für das Produkt verlangt hat.
Die Anhörung lieferte kein eindeutiges Bild. John Roberts und Neil Gorsuch stellten sich in zentralen Punkten gegen Bayers Argumentation, Ketanji Brown Jackson ebenfalls. Trotzdem deuteten Teile der Debatte darauf hin, dass mehrere Richter Bayers Position zumindest ernsthaft prüfen.
Fällt die Entscheidung zugunsten des Konzerns aus, könnte sie einen erheblichen Teil der Warnhinweis-Klagen schwächen. Ein Urteil gegen Bayer würde den Vergleich stärker belasten, weil neue Prozessrisiken dann weniger leicht eingedämmt wären.
Die finanziellen Folgen sind bereits sichtbar. Der Free Cashflow lag im ersten Quartal 2026 bei minus 2,320 Milliarden Euro, vor allem wegen gestiegener Zahlungen für PCB- und Glyphosat-Verfahren. Daraus resultierte ein Nettoabfluss von 2,002 Milliarden Euro.
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An der Börse spiegelt sich diese Unsicherheit in einer wackligen Seitwärtslage. Die Aktie schloss am Freitag bei 37,72 Euro, ein Minus von 0,97 Prozent; auf 30 Tage steht ein Rückgang von 7,41 Prozent.
Pipeline setzt Gegenakzent
Abseits der Rechtsfront arbeitet Bayer an der Stärkung des Pharmageschäfts. Der Konzern hat eine Vereinbarung zur Übernahme von Perfuse Therapeutics angekündigt, einem Spezialisten für ischämiebedingte Augenerkrankungen. Der Gesamtwert der Transaktion kann bis zu 2,45 Milliarden Dollar erreichen, die Vorauszahlung liegt bei 300 Millionen Dollar.
Strategisch passt der Schritt zur Ophthalmologie-Sparte. Bayer will die Position in diesem Bereich ausbauen, während Eylea durch Biosimilar-Konkurrenz stärker unter Druck gerät. Bei Vollzug der Transaktion würde Bayer die Rechte an PER-001 erhalten, einem Wirkstoffkandidaten gegen Glaukom und diabetische Retinopathie.
Der nächste Prüfpunkt ist die Opt-out-Frist am 4. Juni 2026. Danach richtet sich der Blick auf das erwartete Supreme-Court-Urteil bis Ende Juni und die Fairness-Anhörung am 9. Juli 2026. Diese Abfolge zeigt, ob Bill Andersons Ziel einer spürbaren Eindämmung der Roundup-Klagen bis Jahresende realistisch bleibt.
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