Bayers jüngste Schritte im Pharmageschäft stehen für unterschiedliche Stadien der Umsetzung: Eine Führungsfunktion ist wirksam, eine Investition angekündigt und ein Zulassungsantrag angenommen.

Für Anleger liegt der entscheidende Unterschied zwischen organisatorischen Veränderungen und Vorhaben, deren Umsetzung noch aussteht. Besonders bei Finerenon darf der regulatorische Fortschritt nicht mit einer bereits erteilten Zulassungserweiterung gleichgesetzt werden.

Finerenon erreicht einen regulatorischen Zwischenschritt

Die US-Arzneimittelbehörde FDA akzeptierte am Donnerstag Bayers Antrag auf Zulassungserweiterung für Finerenon, das unter dem Namen Kerendia geführt wird. Bayer will das Mittel zur Behandlung von Erwachsenen mit chronischer Nierenerkrankung ohne Diabetes einsetzen. Grundlage des Antrags sind nach Unternehmensangaben positive Ergebnisse der Phase-III-Studie FIND-CKD.

Die Bedeutung der Meldung liegt damit in der angestrebten Erweiterung des Einsatzgebiets. Der Antrag betrifft ausdrücklich Erwachsene ohne Diabetes. Die Annahme durch die Behörde ist allerdings noch keine Zulassung. Für die Einordnung der Nachricht müssen deshalb Studienergebnis, Annahme des Antrags und Zulassungsentscheidung getrennt betrachtet werden.

Die positiven Studienergebnisse tragen den Antrag. Sie ersetzen die behördliche Entscheidung über das beantragte Einsatzgebiet nicht. Bayer hat damit einen regulatorischen Zwischenschritt erreicht, nicht den Abschluss des Zulassungsprozesses.

Produktionsinvestition bleibt ein angekündigtes Vorhaben

Vor rund zwei Wochen kündigte Bayer außerdem eine Investition von 2,2 Milliarden US-Dollar in einen neuen pharmazeutischen Produktionsstandort an. Vorgesehen ist der Standort New Albany im US-Bundesstaat Ohio. Dort plant das Unternehmen rund 600 neue Arbeitsplätze.

Anders als beim Finerenon-Antrag geht es hier um Produktionskapazitäten statt um ein zusätzliches Einsatzgebiet eines Medikaments. Beide Vorhaben betreffen das Pharmageschäft, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen. Die Investitionsankündigung beschreibt einen geplanten Standort; sie ist nicht mit einer bereits abgeschlossenen Errichtung gleichzusetzen.

Führungswechsel ist bereits wirksam

Die vor rund zwei Wochen gemeldete Ernennung von Dr. Christoph Koenen zum Chief Medical Officer unterscheidet sich davon. Die Funktion gilt seit dem 1. Oktober. Sie kommt zu seiner bisherigen Leitung der klinischen Entwicklung und Operations in der Pharmasparte hinzu.

Damit steht einer bereits wirksamen personellen Veränderung die weitere Umsetzung der Produktions- und Zulassungspläne gegenüber. Die anlegerrelevante Einordnung lautet deshalb: Bayer hat konkrete Schritte im Pharmageschäft benannt. Bei Finerenon bleibt die Zulassungsentscheidung der maßgebliche nächste Schritt, beim Standort in Ohio die Umsetzung der angekündigten Investition.