Bei Diginex kommt es für die Einordnung der geplanten Resulticks-Übernahme auf zwei getrennte Fragen an: Welche Bedingungen stehen dem Abschluss entgegen, und welche Verpflichtungen bestehen beim Übernahmeziel? Die Aktionärszustimmung beantwortet keine dieser Fragen vollständig. Für Anleger zählen deshalb neben dem genehmigten Aktienpaket vor allem die erforderlichen Zustimmungen und die Belastbarkeit der Finanzierungsangaben.

Aktienausgabe und Abschlussbedingungen unterscheiden

Vor rund zwei Wochen genehmigten die Diginex-Aktionäre die Resulticks-Übernahme. Nach Unternehmensangaben unterstützten rund 98,8 % der bei der Versammlung vertretenen Stimmen die Transaktion. Das deutliche Votum betrifft damit die Zustimmung auf Aktionärsebene, nicht den bereits erfolgten Vollzug.

Zum genehmigten Paket gehören die Ausgabe von 600.000.000 Diginex-Aktien an die Verkäufer und ein bedingter Aktiensplit im Verhältnis 10:1. Die genannte Aktienzahl gilt vor der Anpassung wegen des geplanten Aktiensplits.

Für bestehende Anleger ist diese Unterscheidung wesentlich: Das Aktienpaket ist Teil der vorgesehenen Transaktionsstruktur. Die Genehmigung seiner Ausgabe darf aber nicht mit einem abgeschlossenen Erwerb gleichgesetzt werden. Laut Diginex bleiben weitere Vollzugsbedingungen zu erfüllen. Dazu gehört die Nasdaq-Genehmigung des Börsenzulassungsantrags für das kombinierte Unternehmen.

Finanzierungsangaben mit ausdrücklichem Vorbehalt

Einen weiteren Prüfpunkt bilden die vor rund zwei Wochen veröffentlichten Angaben zu Resulticks-Krediten. Diginex nannte einen Kreditrahmen von Ascertis über US$40,0 Millionen. Davon waren nach den mitgeteilten Angaben rund US$31,8 Millionen Kapital ausstehend; bei Fazilitäten von Grand Anicut belief sich das ausstehende Kapital auf rund US$21,0 Millionen.

Diese Angaben beschreiben Finanzierungen von Resulticks. Diginex erklärte bei der Offenlegung ausdrücklich, weder Partei dieser Fazilitäten zu sein noch dafür Garantien oder Sicherheiten gestellt zu haben. Zugleich stammten die Finanzierungsinformationen von Resulticks und waren laut Diginex nicht unabhängig verifiziert.

Damit sind zwei Ebenen auseinanderzuhalten: Die offengelegten Kreditverhältnisse betreffen das Übernahmeziel. Für den Abschluss der geplanten Transaktion sind jedoch unter anderem Zustimmungen der Kreditgeber erforderlich. Aus den Angaben lässt sich deshalb weder eine bereits bestehende Haftung von Diginex noch ein gesicherter Vollzug ableiten.

Entscheidend ist die Umsetzung

Das Anlegerthema ist somit nicht allein die Zustimmung zum Erwerb. Entscheidend ist, ob Diginex die genehmigte Transaktionsstruktur unter Erfüllung der verbleibenden Bedingungen umsetzen kann. Die klare Trennung zwischen Aktionärsbeschluss, Kreditverhältnissen von Resulticks und ausstehenden Genehmigungen verhindert, dass ein wichtiger Zwischenschritt als fertiger Unternehmenszusammenschluss bewertet wird.