Bei Energy Fuels rückt die Offenlegung zur geplanten VAC-Übernahme in den Mittelpunkt. Die Kanzlei Block & Leviton teilte am Mittwoch mit, mögliche Verstöße gegen das Wertpapierrecht zu untersuchen. Sie bezog sich dabei auf Angaben des Unternehmens zu einem Kundenstreit und einem Schiedsverfahren. Für Anleger ist entscheidend: Die Prüfung durch die Kanzlei ist nicht mit einer festgestellten Rechtsverletzung gleichzusetzen.

Kanzlei prüft Angaben zur Übernahme

Block & Leviton verwies auf die Pflichtmitteilung von Energy Fuels vom Dienstag. Gegenstand der Prüfung sind mögliche Wertpapierrechtsverstöße im Zusammenhang mit den Angaben zur noch ausstehenden VAC-Übernahme. Damit richtet sich der Blick nicht allein auf die wirtschaftlichen Bedingungen des Geschäfts, sondern auch auf dessen Kommunikation.

Die Unterscheidung ist wichtig. Der Streit um einen Liefervertrag betrifft die Transaktion selbst. Die Prüfung der Kanzlei betrifft dagegen mögliche Verstöße bei der Offenlegung. Beide Themen hängen zusammen, beschreiben aber unterschiedliche Risiken. Aus der Mitteilung der Kanzlei folgt weder ein Urteil über die Angaben von Energy Fuels noch eine Entscheidung über die Übernahme.

Vertragsänderung soll Streit berücksichtigen

Vor rund einem Monat änderte Energy Fuels die Vereinbarung zum geplanten Erwerb von 100% an VAC. Die Anpassungen betreffen einen laufenden Streit um einen Kundenliefervertrag bei e-VAC Magnetics. Sie berücksichtigen außerdem eine mögliche Einigung, die Rückzahlung bestimmter Schulden und Anpassungen des Kaufpreises.

Diese Punkte sind für die Einordnung der Kanzleiprüfung wesentlich: Die Vertragsänderung greift wirtschaftliche Folgen des Kundenstreits auf. Eine mögliche Einigung bleibt dabei eine Möglichkeit und darf nicht als bereits erzielter Vergleich verstanden werden. Auch die Übernahme selbst steht weiterhin unter Vollzugsbedingungen. Eine geänderte Vereinbarung bedeutet somit noch keinen abgeschlossenen Erwerb.

Finanzierungsrahmen ist kein Mittelzufluss

Ebenfalls vor rund einem Monat reichte Energy Fuels einen Prospektnachtrag für zusätzliche Aktienverkäufe von bis zu US$500 Millionen über sein bestehendes Platzierungsprogramm ein. Das Unternehmen kann diese Möglichkeit nach eigenem Ermessen nutzen.

Der Rahmen ist deshalb nicht mit einem bereits erfolgten Aktienverkauf oder einem entsprechenden Mittelzufluss gleichzusetzen. Für Anleger stehen damit unterschiedliche offene Punkte nebeneinander: die Prüfung der Übernahmeangaben, die Bedingungen des noch ausstehenden Vollzugs und die mögliche Nutzung des Aktienverkaufsprogramms. Keine dieser Entwicklungen ersetzt den Nachweis, dass die jeweils nächste Stufe tatsächlich erreicht wurde.