Künstliche Intelligenz darf Nachrichten auswerten und daraus lernen, sie darf journalistische Angebote aber nicht überflüssig machen. Einem Rechtsgutachten am Europäischen Gerichtshof zufolge können KI-Chatbots wie Googles Gemini das Urheberrecht von Presseverlagen verletzen, wenn sie geschützte Texte abrufen und deren Ausdrucksform so weitgehend wiedergeben, dass Leser das Original nicht mehr aufrufen müssen. Reine Faktenberichte bleiben hingegen frei zugänglich.
Kriterien für eine Urheberrechtsverletzung
Generalanwalt Maciej Szpunar setzt für mögliche Verstöße klare Maßstäbe an. Entscheidend ist demnach zunächst, ob ein Chatbot unrechtmäßig auf Inhalte zugegriffen hat, etwa durch das Umgehen technischer Bezahlschranken. Ferner gewährt das europäische Leistungsschutzrecht den Verlagen kein Monopol auf die reinen Tatsachen, sondern schützt allein die spezifische sprachliche Form einer Veröffentlichung.
Wird diese Ausdrucksform in den generierten Antworten jedoch systematisch erkennbar wiederverwendet, verletzt dies die Rechte auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung. Die Ausgabe eines Bots darf Nutzer nicht vollständig davon entbinden, den Originalartikel anzusteuern.
Streitfall um Google Gemini
Hintergrund ist eine Klage des ungarischen Verlags Like Company gegen den Mutterkonzern Alphabet. Das Medienunternehmen wirft Google vor, zwischen Juni 2023 und Mai 2024 Artikel ohne Genehmigung zum Trainieren der Sprachmodelle genutzt und über Gemini reproduziert zu haben. Das zuständige Gericht in Budapest legte den Fall daraufhin dem EuGH vor.
Google betont derweil, Gemini erstelle originelle Ausgaben anhand erlernter Sprachmuster und halte sich an geltende EU-Regeln, die das Trainieren von Modellen mit öffentlich zugänglichen Daten erlauben. Rechteinhaber könnten der Nutzung zudem widersprechen. Nach Ansicht des Generalanwalts greift beim Anlernen von Modellen grundsätzlich die gesetzliche Ausnahme für Text- und Data-Mining, solange keine Beweise für unzulässige Nutzungen vorliegen.
Das Gutachten des Generalanwalts besitzt keine bindende Wirkung, setzt aber die Leitlinien für das anstehende EuGH-Urteil. Auf dieser rechtlichen Grundlage wird das Gericht in Budapest im Anschluss das abschließende Urteil im Streit zwischen dem Verlag und dem US-Technologiekonzern fällen.
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