Bei European Lithium stehen rechtliche Wirksamkeit und praktische Umsetzung der Übernahme durch Critical Metals Corp. für unterschiedliche Etappen. Für Anleger sind deshalb vor allem die angekündigten Abwicklungstermine entscheidend: Die Umsetzung ist für den 5. November vorgesehen. Der Handel mit den neuen Critical-Metals-Aktien an der Nasdaq soll nach Unternehmensangaben am 6. November beginnen.
Wirksamkeit bedeutet noch nicht Umsetzung
Die Vereinbarungen zur Übernahme der Aktien und börsennotierten Optionen sind bereits rechtlich wirksam. European Lithium hatte dafür die Gerichtsbeschlüsse bei der australischen Behörde ASIC eingereicht. Damit ist die rechtliche Voraussetzung von der noch vorgesehenen Umsetzung zu unterscheiden.
Der Handel mit European-Lithium-Aktien und -Optionen an der ASX wurde am Dienstag zum Handelsschluss ausgesetzt. Die Aussetzung betrifft damit beide Wertpapiergruppen, die Gegenstand der Übernahme sind. Sie ist nicht mit dem angekündigten Handelsbeginn der neuen Aktien gleichzusetzen.
Critical Metals soll sämtliche ausgegebenen Aktien und börsennotierten Optionen von European Lithium übernehmen. Als Gegenleistung sind neue Aktien von Critical Metals vorgesehen. Die Übernahme erfasst somit nicht nur die bisherigen Aktionäre, sondern auch die berechtigten Optionsinhaber.
Unterschiedliche Ansprüche je Wertpapier
Für berechtigte Aktionäre beträgt die Gegenleistung 0,045 neue CRML-Aktien je EUR-Aktie. Am Mittwoch bestätigte Critical Metals außerdem die Gegenleistung für berechtigte Optionsinhaber: Sie liegt bei 0,0353158621 neuen CRML-Aktien je EUR-Option.
Die Unterscheidung zwischen Aktie und Option ist für die Einordnung wesentlich. Es handelt sich um getrennte Ansprüche innerhalb der Übernahmevereinbarungen. Das für Aktionäre genannte Verhältnis gilt daher nicht zugleich für die Optionsbestände.
Eine zusätzliche Regelung betrifft Inhaber von höchstens 991 Optionen. Sie gelten als kleine Optionsinhaber und erhalten den Erlös über eine Verkaufseinrichtung.
Damit unterscheiden sich nicht nur die Umtauschverhältnisse. Für kleine Optionsbestände ist auch eine andere Form der Abwicklung vorgesehen als die Zuteilung neuer Aktien.
Der nächste Schritt ist die Durchführung
Der Schwerpunkt liegt damit auf der Durchführung der bereits wirksamen Vereinbarungen. Die angekündigte Umsetzung und der erwartete Nasdaq-Handelsbeginn sind zwei getrennte Terminanker. Für die Einordnung der eigenen Position kommt es zugleich darauf an, ob Anleger Aktien oder Optionen halten und ob ihr Optionsbestand unter die Sonderregelung fällt.
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