Diese Strafe hat es in sich – 570 Millionen muss Mastercard nun an die EU zahlen. Eine Strafe, welche sich über Jahre hinweg angedeutet haben könnte. Immerhin ist das Geschäftsmodel im Segment der Kreditkarten nicht neu. Neu sind aber die Regularien und nun erfolgten Sanktionen. Was genau passiert ist, berichten wir hier.
Strafzahlung wegen zu hoher Gebühren
Im aktuellen Verfahren der EU gegen Mastercard wurde fast schon eine Rekordstrafe verhängt. 570 Millionen muss der Kreditkarten-Zahlungsanbieter aus den USA nun an die EU überweisen. Geld, welches sicherlich in den letzten Jahren entsprechend verdient wurde. jedoch auf Kosten der Kunden.
Wie das Manager-Magazin berichtet, hat Mastercard:
…Händler daran gehindert, bessere Konditionen von Banken aus anderen Ländern des EU-Binnenmarktes zu nutzen und damit gegen die Kartellvorschriften verstoßen.
Das Thema ist umfänglicher, als man meinen könnte. Denn bei der Verwendung einer Kreditkarte zahlt die Bank des Händlers an die Bank des Karteninhabers immer ein Entgelt. Ein solches Entgelt ist letztlich im Preis einkalkuliert und wird vom Verbraucher getragen. Auch von den Verbrauchern, welche nicht einmal eine Kreditkarte besitzen.
In diesem Fall wurde EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager aktiv. Sie sagte im Fazit der Strafmaß-Verkündung:
„So wurden die Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben – zum Nachteil der Verbraucher und der Einzelhändler in der EU.“
Und wie reagiert die Aktie?
Aktie in Europa bereits unter Druck
Die Aktien von Mastercard sind im europäischen Handel bereits unter Druck geraten. Im Vergleich zum Schlusskurs an der Wall Street vom vergangenen Freitag (Montag war ein Feiertag und kein Handel in den USA) büßt das Wertpapier mehr als den Freitagsgewinn ein. Hier im Profil von finanzen.net:
Das Chartbild ist damit auf dem Kursniveau von vor 6 Monaten. In diesem Zeitraum gab es zwar durchaus Ausschläge von bis zu 10 Prozent in beide Richtungen, aber keinen nachhaltigen Trend:
Mit Spannung dürfte daher die Interpretation dieser Strafe in den USA erwartet werden. Über eine trendbestimmende Bewegung werden wir Sie hier gerne informieren.
Ihr Martin Kronberg
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