Am Dienstag trifft sich die Lufthansa-Gruppe zur 73. ordentlichen Hauptversammlung in Frankfurt. Im Vorfeld stehen gleich mehrere Weichenstellungen an – vom Aufsichtsrat über das Streckennetz bis zu den Töchtern. Kein Wunder, dass die Aktie zuletzt wieder zugelegt hat: Am Montag notierte sie bei 8,33 Euro, ein Plus von 1,68 Prozent. Auf Wochensicht gewinnt das Papier knapp elf Prozent, der Abstand zum 52-Wochen-Hoch von 9,50 Euro schrumpft auf gut zwölf Prozent.
Neubesetzung im Aufsichtsrat
Ein zentraler Punkt der Tagesordnung ist die personelle Erneuerung des Kontrollgremiums. Geplant ist die Wahl von Dr. Johannes Teyssen, dem früheren E.ON-Chef, als neues Mitglied. Er soll später den Vorsitz übernehmen. Auch Wolfgang Nickl, Finanzvorstand der Bayer AG, ist für eine dreijährige Amtszeit nominiert. Carsten Knobel, Vorstandschef von Henkel, scheidet nach acht Jahren aus.
Die Aktionäre entscheiden zudem über die Verwendung des Bilanzgewinns für 2025 und eine Dividendenzahlung.
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Frankfurt–Bremen wird eingestellt
Parallel dazu passt die Lufthansa ihr Streckennetz an. Die Verbindung zwischen Frankfurt und Bremen fällt zum 1. Juli 2026 weg. Grund: mangelnde Wirtschaftlichkeit. Bisher flogen bis zu fünf Maschinen täglich auf der Route, gut 5.000 Passagiere pro Woche nutzten sie. Der Bremer Senat kritisierte den Schritt. Die Lufthansa Group betont, weiterhin Flüge von Bremen nach München anzubieten.
Swiss baut Verwaltung ab
Auch bei der Schweizer Tochter Swiss wird gespart. Rund zehn Prozent der Verwaltungsstellen sollen wegfallen – vorrangig über freiwillige Abgänge. Swiss-Chef Jens Fehlinger verweist auf strukturell gestiegene Kosten: Kerosin, Wartung, Umweltabgaben, Personal. Rund 140 Kabinenmitarbeiter haben bereits ein Abfindungsangebot von 15.000 Schweizer Franken angenommen.
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Der Iran-Konflikt belastet die gesamte Branche. Die Kerosinversorgung ist knapp und teuer. Lufthansa-Chef Carsten Spohr hatte im April gewarnt, die Treibstoffversorgung für Drehkreuze außerhalb Europas sei nur begrenzt gesichert.
Auf EU-Ebene wird diskutiert, ob akuter Treibstoffmangel als „außergewöhnlicher Umstand“ im Sinne der Fluggastrechteverordnung gilt. Dann wären Airlines bei Verspätungen oder Ausfällen womöglich von Entschädigung befreit. Die EU-Kommission stellt klar: Grundsätzlich haben Passagiere Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung – bei echtem Treibstoffmangel könnte die Bewertung jedoch anders ausfallen.
Der Kostendruck bleibt hoch. Die Hauptversammlung wird zeigen, ob die Aktionäre die Strategie des Vorstands mittragen.
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