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Steuervergünstigungen für die GmbH

Unternehmer tragen immer auch ein finanzielles Risiko. Darüber hinaus müssen sie zum Teil hohe Investitionen tätigen, um überhaupt erst Gewinne erzielen zu können. Und je höher die Gewinne im Erfolgsfall steigen, desto höher wird auch die Abgabenlast. Darum geht es in diesem Artikel.

Eine Minimierung der Steuerlast kann zumindest einen gewissen Ausgleich schaffen. Dies beginnt bereits mit der Wahl einer passenden Rechtsform. Für viele Unternehmer ist in diesem Sinne die GmbH eine gute Lösung.

Steuern sparen mit einer GmbH

Wer als Freiberufler tätig ist, ein Einzelunternehmen gründet oder als Gesellschafter einer Personengesellschaft auftritt, hat meist wenige Optionen, um im Unternehmensbereich Steuern zu sparen. Und bereits ab Gewinnen von 30.000 € gilt ein Steuersatz von über 30 %. Bei höheren Gewinnen kann der Steuersatz auf bis zu 42 % und ab einer definierten Schwelle auf den Spitzensteuersatz von 45 % steigen. 

Anders sieht es für Unternehmen aus, die eine haftungsbeschränkte UG oder die GmbH als Rechtsform wählen. Denn diese Rechtsformen unterliegen der Körperschaftsteuer. Als Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft verwendet. Dies entspricht in der Regel annähernd dem Gewinn. Dabei beträgt der Steuersatz auf nicht ausgeschüttete Gewinne 15 %. 

Hinzu kommen allerdings der Solidaritätszuschlag sowie die zu zahlende Gewerbesteuer, die neben der Körperschaftsteuer für den erwirtschafteten Gewerbeertrag einer GmbH zu zahlen ist. Die Höhe der Gewerbesteuer ist vom Hebesatz der Stadt oder Gemeinde abhängig, in der die GmbH gemeldet ist bzw. in der sie ihre Betriebsstätte hat. Im Durchschnitt liegt die Gewerbesteuer in Deutschland bei 15 %. 

Die GmbH als Kapitalgesellschaft wird als juristische Person besteuert. In den meisten Fällen sind für eine GmbH etwa 30 % Steuern zu zahlen. Dabei setzt sich die Steuer aus der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer sowie dem Solidaritätszuschlag zusammen. 

Weitere Faktoren beachten

Wer sich für eine Rechtsform entscheidet, sollte dabei natürlich nicht ausschließlich auf eventuelle Steuervergünstigungen achten. Denn alle Rechtsformen bringen Vor- und Nachteile mit sich, die es abzuwägen gilt. So werden neben etwaigen Steuervorteilen die hohe Flexibilität und die beschränkte Haftung bei der Gründung einer GmbH als Vorteile gesehen, während das hohe Mindestkapital, der relativ hohe Arbeitsaufwand und die strikte Trennung von Gesellschafter- und Gesellschaftsvermögen oft als Nachteil empfunden werden. 

Übrigens: Ein großer Vorteil bei einer GmbH, der sich durchaus positiv auf die Gewinne auswirken kann und der häufig nicht genug beachtet wird, ist zudem die Öffentlichkeitswirkung dieser Rechtsform. Denn die Rechtsform beeinflusst nicht zuletzt das Image eines Unternehmens. Und eine GmbH wirkt seriöser als beispielsweise ein Einzelunternehmen oder gar eine Limited (Ltd.), bei der einige Banken grundsätzlich die Kreditwürdigkeit in Zweifel ziehen. Wer also die vier Buchstaben im Firmennamen führt, kann sich dies gezielt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, beim Marketing und vor Investoren zunutze machen.

Gewinne gezielt verwenden

Um mit einer GmbH die Steuerlast möglichst gering zu halten, ist besonders auf die Art der Gewinnverwendung zu achten. So ist eine Ausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter steuerlich gesehen nicht unbedingt die beste Idee. Schließlich gelten die 15 % Körperschaftsteuer nur für nicht ausgeschüttete Gewinne. Bei einer Ausschüttung der Gewinne an natürliche Personen wird die Kapitalertragsteuer in Höhe von 26,375 % fällig. Doch die Gesellschafter einer GmbH können auch Tantieme oder ein höheres Gehalt bezahlt bekommen. Zudem können Gewinne ganz oder zum Teil in der GmbH thesauriert, also im Unternehmen belassen werden.

Bei der Variante der Gewinnverwendung in Form höherer Gehälter oder Tantiemen ist zu bedenken, dass in diesem Fall die Begünstigten gegebenenfalls einen höheren persönlichen Steuersatz im Rahmen ihrer Einkommensteuer von bis zu 45 % zahlen müssen. Im Zusammenhang mit der genauen Höhe des Geschäftsführergehalts, den Einkommens- und Familienverhältnissen ist dabei möglicherweise dennoch ein Spareffekt zu verzeichnen. 

Holding gründen und Steuern sparen

Mit steigendem Geschäftsführergehalt sinkt in der Regel der mögliche Spareffekt einer GmbH aufgrund des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 45 %. In diesem Fall kann sich die Gründung einer Holding lohnen, die eine annähernd steuerfreie Gewinnausschüttung ermöglicht. Eine Holding besteht in der Regel aus mindestens zwei GmbHs oder einer UG als Muttergesellschaft und einer GmbH als Tochter. Bei einer Holding erfolgt die Gewinnausschüttung dann nicht mehr an natürliche Personen und mit Abzug der Kapitalertragsteuer von 26,375 %, sondern an eine weitere Kapitalgesellschaft. Die Holding-Mutter zahlt nur 1,5 % Steuern auf die Gewinnausschüttung. 

Die Vorteile einer Holding-Struktur zeigen sich vor allem dann, wenn die ausgeschütteten Gewinne in Aktien, Immobilien und andere Vermögenswerte investiert werden. Die Holding kann auf diese Weise nach und nach die Funktion ihres eigenen Finanzinstituts, ihrer eigenen Bank übernehmen und verbundenen Unternehmen (oder auch Dritten) Gelder und Kredite zur Verfügung stellen. 

Übrigens: Die Struktur einer Holding ist auch sinnvoll für Unternehmer, die bereits bei der Gründung einen Verkauf ihrer Beteiligung planen. Sie vereinfacht den Prozess des Exits.

Fazit

Es zeigt sich: Die Rechtsform hat durchaus auch einen Einfluss auf die Steuerlast. Ob und wie viel Steuern tatsächlich gespart werden können, hängt nicht zuletzt vom Gewinn und dessen Verwendung ab. Für kleine Einzelunternehmen, die ohnehin nicht über den Steuersatz von 30 % kommen, muss genau berechnet werden, ob sich im Einzelfall die Gründung einer GmbH lohnen könnte. Doch wer Großes vorhat und hohe Gewinne erwartet, mit denen er arbeiten will, sollte über den Sinn einer GmbH und später über die Gründung einer Holding nachdenken.

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