Ripple-CEO Brad Garlinghouse hat gestern auf X einer Konkurrenz zwischen XRP und dem Stablecoin RLUSD widersprochen. Beide seien „komplementär, nicht konkurrierend“. Für XRP-Anleger liegt die entscheidende Einschränkung im Zahlungsablauf: Mehr RLUSD-Transfers bedeuten nicht automatisch, dass Kunden den Zahlungsbetrag in XRP kaufen müssen.
Pflicht für Gebühren, Option für Liquidität
XRP übernimmt auf dem XRP Ledger mehrere Aufgaben. Das native Asset wird für Transaktionsgebühren und Kontoreserven benötigt. Zusätzlich kann es beim Handel auf der dezentralen Börse als Brückenasset dienen. Diese Funktion kommt infrage, wenn die Route über XRP einen günstigeren Wechselkurs bietet.
RLUSD erfüllt einen anderen Zweck. Der auf einen US-Dollar ausgerichtete Token eignet sich für Zahlungen, bei denen ein stabiler Wert wichtig ist. XRPL-Validator Vet nannte dafür Gehälter, Rechnungen und Unternehmenszahlungen. XRP unterliegt dagegen Kursschwankungen.
Auch ein RLUSD-Transfer auf dem XRP Ledger verursacht eine Gebühr in XRP. Diese wird verbrannt. Der eigentliche Zahlungsbetrag kann jedoch direkt in RLUSD abgewickelt werden. Daraus folgt eine wichtige Trennung: Die technische Nutzung von XRP ist nicht gleichbedeutend mit einer entsprechend hohen Nachfrage nach XRP als Zahlungs- oder Brückenliquidität.
Ripple entscheidet nach Kundenbedarf
Garlinghouse hatte bereits am 28. Oktober auf Ripple Swell erklärt, dass Ripple XRP einsetzt, wenn es den Kundenbedürfnissen entspricht. Andernfalls kommen Fiatgeld oder RLUSD infrage. Seine jüngste Aussage bekräftigt damit die Rolle von XRP, verspricht aber keinen Einsatz bei jeder Transaktion.
Auch die Kontrollmöglichkeiten unterscheiden sich. Ripple kann RLUSD bei rechtlicher Verpflichtung einfrieren. Für XRP gibt es nach Vets Darstellung keine vergleichbare zentrale Einfrierinstanz. Die beiden Assets unterscheiden sich damit nicht nur beim Kursrisiko, sondern auch bei den Eingriffsmöglichkeiten.
Hinzu kommt die Verteilung auf mehrere Netzwerke. RLUSD läuft neben dem XRP Ledger auch auf Ethereum. Wächst die Nutzung dort, lässt sich daraus keine zusätzliche Aktivität auf dem XRP Ledger ableiten.
Institutioneller Zugang ist keine Kaufzusage
BNY bestätigte am 27. Oktober die Verwahrung, das Halten und den Transfer beider Assets für berechtigte Kunden. Das erweitert deren institutionelle Nutzungsmöglichkeiten. Es belegt jedoch keine garantierten XRP-Käufe.
Für Anleger ist deshalb entscheidend, welche Art von Nutzung tatsächlich zunimmt. Gebühren und Kontoreserven schaffen einen technischen Bedarf an XRP. Brückenliquidität hängt dagegen vom konkreten Zahlungsweg und dessen Konditionen ab. Garlinghouses Aussage grenzt die Aufgaben beider Assets voneinander ab – einen proportionalen XRP-Nachfrageeffekt aus wachsender RLUSD-Nutzung begründet sie nicht.
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