Der Verfallstag bezieht sich auf Termingeschäfte an der Börse und das Auslaufen entsprechender Produkte. Dabei endet die zeitliche Begrenzung der eingegangenen Spekulation an diesem Tag, welcher in den Produktspezifikationen jeweils genauer charakterisiert und von der Terminbörse jeweils vorgegeben ist. Um welche Termingeschäfte handelt es sich beim Verfallstag im Detail?

Terminkontrakte zum Verfall

Unterschiedliche Terminkontrakte laufen am Verfallstag aus und werden damit zu Abrechnungspreisen bewertet. Dabei spielt der große Hexensabbat an der Terminbörse Eurex eine Sonderrolle. Er findet an vier Tagen im Jahr statt (jeweils am am dritten Freitag des dritten Monats eines Quartals) und ist gekennzeichnet, durch den Verfall von Optionen und Futures auf die Indizes DAX, TecDAX, MDAX sowie der STOXX-Familie aus. Der dann ermittelte Abrechnungspreis (=Settlement-Preis) ist das offizielle Maß für die Abrechnung aller Marktteilnehmer.

Sie finden die noch nicht abgerechneten Kontrakte direkt auf der Seite der EUREX in den Online-Marktstatistiken.

Besonderheiten am Verfallstag

Für den Marktteilnehmer werden im Future-Markt (siehe auch DAX-Future) in der Regel die Differenzen im Cash Settlement zwischen dem Verfallspreis und dem Kaufpreis gebucht. Alternativ kann natürlich auch der „Warenkorb“ DAX mit allen Einzelwerten geliefert werden. Bestimmt wird der Settlement-Preis im STOXX um 12 Uhr, im DAX und TecDAX um 13 Uhr, und im MDAX um 13.05 Uhr. Für die Terminkontrakte auf Aktien ist der XETRA-Schlusskurs des Handelstages um 17.35 Uhr maßgeblich.

Durch die Fixierung auf diesen Settlement-Preis am Verfallstag kommt es zu erhöhtem Volumen an der Börse und steigender Volatilität. Daytrader meiden daher oftmals diesen Handelstag für kurzfristige Strategien, da hier nicht die Chartanalyse den Markt dominiert, sondern die Umschichtungen der Marktakteure zum Verfall.

Artikel und Setups zum Verfallstag

Erfahren Sie nun, welche Setups man am Verfallstag nutzen kann und wie diese Marktverläufe sich entsprechend darstellen.

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