AfD-Pläne für Windkraft-Stopp stoßen auf rechtliche Hürden

Bundesrecht schützt Windkraftprojekte in Sachsen-Anhalt; bis 2028 sind Anlagen mit rund 2.288 Megawatt Leistung vorgesehen.

KI-generiertes Symbolbild
Symbolbild, KI-generiert
Kurz & knapp:
  • Bundesrecht sichert Genehmigungsansprüche ab
  • Flächenziel von 1,8 Prozent bis 2027
  • Rund 2.288 Megawatt bis 2028 geplant
  • Kommunen erhalten jährlich 27.500 Euro je Anlage

Das von der AfD in Sachsen-Anhalt angekündigte Moratorium für neue Windkraftanlagen lässt sich juristisch kaum halten. Ein einseitiger Genehmigungsstopp auf Landesebene verstößt gegen geltendes Bundesrecht, weshalb Projektträger ihre Vorhaben weiterhin gerichtlich durchsetzen können. Damit bleibt der Ausbau der Windenergie rechtlich abgesichert, selbst wenn sich die politischen Mehrheiten im Magdeburger Landtag verschieben.

Bundesrecht bindet die Landesbehörden

Die maßgeblichen Vorgaben sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Erfüllt ein Projekt alle dort verankerten Kriterien, besteht ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung. Bereits erteilte Genehmigungen genießen ebenfalls rechtlichen Bestandsschutz. Eine Behörde kann sie nur zurücknehmen oder widerrufen, wenn konkrete Rechtsverstöße vorliegen.

Versucht eine Landesregierung dennoch, den Bau über die Ausweisung von Vorranggebieten zu blockieren, droht das Gegenteil des Gewollten. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz verpflichtet Sachsen-Anhalt, bis Ende 2027 einen Anteil von 1,8 Prozent der Landesfläche bereitzustellen. Werden diese gesetzlichen Vorgaben verfehlt, entfällt die Steuerungswirkung der Raumordnung: Betreiber dürfen ihre Anlagen dann an jedem geeigneten Standort errichten.

Hohes Projektvolumen in der Pipeline

Für die Energiewirtschaft steht an diesem Standort viel auf dem Spiel. Sachsen-Anhalt zählt mit einer installierten Leistung von über 5,7 Gigawatt bereits zu den bundesweit führenden Regionen. Bis 2028 befinden sich Hunderte Windräder mit einer Gesamtleistung von rund 2.288 Megawatt in der Planung.

Allein im Jahr 2025 erteilten die Behörden Genehmigungen für 186 Neuanlagen, während Dutzende weitere Anträge die behördlichen Prüfungen durchliefen. Branchenvertreter warnen vor Verunsicherung bei Investoren und Nachteilen für den Wirtschaftsstandort. Sachsen-Anhalts geschäftsführender Energieminister Armin Willingmann verweist auf drohende Folgen für den Markt: Ein erzwungener Stopp berge das Risiko steigender Strompreise und einer geschwächten Versorgungssicherheit.

Feste Einnahmen für die Kommunen

Neben den Betreibern geraten die Gemeinden in den Fokus der politischen Debatte. Nach den geltenden Regeln des Landes erhalten betroffene Kommunen für eine typische Windkraftanlage mit fünf Megawatt Leistung jährlich 27.500 Euro. Die AfD strebt in ihrem Regierungsprogramm an, dieses Beteiligungsgesetz abzuschaffen, was den Kommunen planbare Einnahmen entziehen würde.

Ob die Partei ihre Vorhaben überhaupt in Regierungshandeln übersetzen kann, entscheidet sich bei der für Dezember anstehenden Ministerpräsidentenwahl. Mit 39 von 83 Landtagsmandaten verfügt die AfD über keine eigene Mehrheit, während andere Fraktionen Enthaltungen oder das Verlassen des Plenarsaals angekündigt haben. Für Projektentwickler und Genehmigungsbehörden bleibt die bundesrechtliche Rechtslage bis dahin unverändert bindend.

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Felix Baarz arbeitet seit 2016 als Wirtschaftsjournalist und gehört zur Redaktion der YES Investmedia GmbH.Unter seinem Namen erscheinen auf Trading-Treff seit März 2025 Beiträge zu Aktien, Trading und Indizes sowie zu wirtschaftlichen Rahmenthemen. Schwerpunkte sind Rohstoffwerte sowie KI- und Technologiewerte.Quellen dieses Ressorts: Unternehmensmitteilungen und Pflichtveröffentlichungen, Geschäftsberichte und Quartalszahlen, Kurs- und Handelsdaten der Börsenplätze sowie Meldungen der Nachrichtenagenturen. Bei Index- und Trading-Themen zusätzlich die Zusammensetzung und Anpassungen der Indexanbieter sowie Terminmarktdaten; bei Technologie- und KI-Werten Produktankündigungen und Geschäftszahlen der Unternehmen.Einordnung: Analystenurteile und Kursziele erscheinen als Aussage der jeweiligen Häuser, nicht als Bewertung der Redaktion. Kurs- und Unternehmensangaben geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder.