Google steht wegen seiner Gemini-KI vor einer neuen Klagewelle. Diesmal kommt der Vorwurf nicht von Autoren allein, sondern von Verlagsschwergewichten mit jahrelanger Geschäftsbeziehung zum Konzern. Das macht den Fall besonders heikel.

Verlage werfen Google Diebstahl von Urheberrechten vor

Eine Gruppe von Verlagen und Autoren hat eine Sammelklage gegen Google eingereicht. Der Vorwurf: Der Konzern habe urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis genutzt, um sein KI-Modell Gemini zu trainieren. Zu den Klägern zählen Hachette, Cengage, Elsevier, der Autor Scott Turow sowie die Autorenorganisation S.C.R.I.B.E.

Die Kläger gehen noch weiter. Google habe Urheberrechtsvermerke in den Werken absichtlich entfernt oder verändert, um zu verschleiern, dass Gemini mit gestohlenem Material trainiert wurde.

Der Fall wiegt schwerer als andere KI-Klagen, weil beide Seiten sich lange kennen. Verlage und Autoren stellen Google seit Jahren Bücher zur Verfügung – aber nur, damit sie über Google Books durchsuchbar werden. Die Kläger werfen Google nun vor, genau diese Bücher zweckentfremdet zu haben. Zusätzlich sollen auch Werke aus dem Google Play Store ohne Zustimmung ins Training geflossen sein.

Brisant sind interne Unterlagen, die im Rahmen der Klage aufgetaucht sind. Google-interne Analysen sollen bereits früh auf Risiken hingewiesen haben: restriktive Lizenzen bei Partner-Inhalten, die Sensibilität der Verlage beim Thema KI-Training und ein erhöhtes rechtliches Risiko bei der Berufung auf „Fair Use“. Ein internes Memo soll sogar vor möglichen Strafzahlungen zwischen 10 und 100 Milliarden Dollar gewarnt haben.

Die Kläger fordern gesetzlichen Schadenersatz, eine dauerhafte Unterlassung weiterer Nutzung und die Vernichtung aller unrechtmäßig erstellten Kopien. Verhandelt wird vor dem Bundesgericht im Southern District of New York – nicht in Kalifornien, wo Gerichte bislang zugunsten von KI-Unternehmen entschieden haben. Ein anderer Gerichtsstand, ein anderer Richter: Das könnte den Ausgang offener machen als frühere Fälle.

Die bisherige Rechtsprechung gibt kein einheitliches Bild. Zwei frühe Urteile aus Kalifornien werteten das KI-Training mit urheberrechtlich geschütztem Material als „Fair Use“. Ein vergleichbarer Fall gegen Anthropic verlief dagegen 2025 für das Unternehmen teuer: Eine Autorengruppe erzielte zunächst eine Einigung über 1,5 Milliarden Dollar, die der zuständige Richter allerdings als „bei Weitem nicht ausreichend“ ablehnte. Google äußerte sich zu den konkreten Vorwürfen nicht.

Rückenwind für Rechenzentren wird zum Gegenwind

Parallel zur Klage bekommt Alphabet regulatorischen Druck aus einer ganz anderen Richtung zu spüren. New York hat als erster US-Bundesstaat den Bau neuer Großrechenzentren gestoppt – für ein Jahr. Grund sind steigende Stromkosten, knapper werdendes Wasser und die Belastung für Kommunen durch die KI-Boom-Infrastruktur. Alphabet und Microsoft wollten sich dazu nicht äußern.

Die Entscheidung trifft Alphabets Investitionspläne direkt. Gouverneurin Hochul will zusätzlich Steuerbefreiungen für große Rechenzentren im gesamten Bundesstaat streichen. Betroffen wären neben Alphabet auch Microsoft, Amazon und Meta – die vier größten Cloud-Anbieter der Welt, zusammen über 11 Billionen Dollar Marktkapitalisierung schwer. Die vier Konzerne planen gemeinsam mehr als 300 Milliarden Dollar an Investitionen in Rechenzentren für die kommenden Jahre.

Der Markt zeigt sich bislang unbeeindruckt

Trotz der doppelten Belastung aus Gerichtssaal und Regulierung bleibt Alphabet operativ stark. Die Aktie notiert bei 314,80 Euro und liegt damit rund zehn Prozent unter ihrem Mai-Hoch von 350,75 Euro. Seit Jahresbeginn steht dennoch ein Plus von knapp 17 Prozent zu Buche, auf Zwölfmonatssicht hat sich der Kurs mehr als verdoppelt.

Der RSI von 50,4 signalisiert eine neutrale Marktstimmung. Die 30-Tage-Volatilität von 27,4 Prozent deutet darauf hin, dass Anleger die Risiken aus Klage und Moratorium bislang nicht eingepreist haben.

Entscheidend wird, wie das New Yorker Gericht die Fair-Use-Frage beurteilt – anders als die kalifornischen Richter muss es dabei die bestehende Lizenzbeziehung zwischen Google und den klagenden Verlagen berücksichtigen. Ein Urteil in diesem Fall könnte Signalwirkung für ähnliche Klagen gegen andere KI-Entwickler haben und damit Bewertungsmaßstäbe für den gesamten Sektor beeinflussen.