Anavex hat nach dem Rücktritt von drei Mitgliedern seines Verwaltungsrats die Ausschüsse neu besetzt. Die gestern veröffentlichte Unternehmensmeldung nennt Differenzen über die strategische Ausrichtung und die Umsetzung des Geschäftsplans als Rücktrittsgründe. Für Anleger steht damit die Unternehmensführung im Mittelpunkt: Die personelle Neuordnung regelt die Zuständigkeiten, beantwortet aber nicht die Frage nach den konkreten Streitpunkten.

Drei Rücktritte wegen strategischer Differenzen

Laut Anavex traten Jiong Ma, Gautam Patel und Adrian Senderowicz mit Wirkung zum 28. Oktober zurück. Ma führte den Verwaltungsrat und gehörte zugleich dem Prüfungsausschuss an. Auch Patel war Mitglied dieses Ausschusses. Senderowicz gehörte keinem Ausschuss des Gremiums an.

Die Begründungen unterscheiden sich im Schwerpunkt. Ma verwies auf eine abweichende Einschätzung der strategischen Ausrichtung. Patel und Senderowicz nannten Differenzen über die Strategie zur Umsetzung des Geschäftsplans. Damit betrafen die Rücktritte ausdrücklich Fragen der Unternehmenssteuerung und nicht lediglich einen routinemäßigen Personalwechsel.

Konkrete Streitpunkte sowie Auswirkungen auf den Betrieb oder die Finanzen legte Anavex nicht offen. Aus den Rücktrittsgründen lässt sich deshalb keine bestimmte operative Konsequenz ableiten. Für Anleger ist diese Trennung wichtig: Dokumentiert ist der Konflikt, nicht dessen wirtschaftliche Tragweite.

Ausschüsse erhalten neue Vorsitzende

Am Sonntag beschloss der Verwaltungsrat die Neuordnung seiner ständigen Ausschüsse. Claus van der Velden übernimmt den Vorsitz des Prüfungsausschusses. Peter Donhauser leitet den Vergütungsausschuss, Axel Paeger den Ausschuss für Nominierung und Unternehmensführung.

Die Zuständigkeiten konzentrieren sich damit auf diese Mitglieder. Donhauser und Paeger gehören zusätzlich dem Prüfungsausschuss an. Van der Velden sitzt auch im Vergütungsausschuss, Donhauser zudem im Nominierungsausschuss.

Anavex räumte den ausgeschiedenen Mitgliedern Gelegenheit ein, den Angaben des Unternehmens zu widersprechen. Sollten entsprechende Stellungnahmen eingehen, will das Unternehmen sie binnen zwei Geschäftstagen als Anlage einer ergänzten Unternehmensmeldung veröffentlichen. Das wäre eine mögliche zusätzliche Einordnung des Konflikts, keine bereits angekündigte Stellungnahme.

Kontrollmängel bilden weiteren Belastungsfaktor

Die Personalwechsel stehen neben bereits gemeldeten Schwächen der Finanzberichterstattung. Im geänderten Geschäftsbericht vom 28. August hatte Anavex eine wesentliche Kontrollschwäche zum 30. September 2025 ausgewiesen. Auch die Offenlegungskontrollen waren unwirksam. Ein ursächlicher Zusammenhang mit den jüngsten Rücktritten ist damit nicht belegt.

Parallel erinnerte Robbins LLP gestern an eine bereits eingereichte Wertpapierklage. Sie wirft Anavex unzureichende interne Kontrollen und nicht offengelegte regulatorische Herausforderungen im Zusammenhang mit dem früheren CEO Christopher Missling vor. Dabei handelt es sich um Klagevorwürfe, nicht um gerichtlich festgestellte Verstöße.

Betroffen sind Erwerbe von Anavex-Wertpapieren vom 26. November 2025 bis zum 28. August. Die Frist für einen Antrag auf Ernennung zum Hauptkläger endet am 30. November. Für Anleger bleiben damit zwei getrennte Themen entscheidend: die Aufklärung des Strategiekonflikts und die rechtliche Aufarbeitung der behaupteten Offenlegungsmängel.