Dass der Konzern mit dem Apfellogo immer wieder Ärger mit der EU hat, ist kaum etwas Neues. Aktuell geht es um einmal wieder um Apple beherrschende Marktstellung beim Apple-Store.

„Gatekeeper“-Designierung

Die EU hat Apple als „Gatekeeper“ für iOS, den App Store und Safari eingestuft. Dies bedeutet, dass Apple sich an strenge Regeln halten muss, die fairen Wettbewerb in digitalen Märkten gewährleisten sollen.

Anti-Steering-Regeln (Lenkungsverbot)

Dies ist einer der Hauptstreitpunkte. Der DMA (Digital Markets Act) verlangt, dass App-Entwickler ihre Nutzer kostenlos über alternative Angebote außerhalb des App Stores informieren und sie dorthin lenken können, um Käufe zu tätigen.

Apples Reaktion

Apple hat zwar Änderungen vorgenommen, erlaubt aber angeblich immer noch nicht, dass Entwickler vollständig von der Möglichkeit profitieren, auf externe Angebote zu verweisen. Sie haben eine „Initial Acquisition Fee“ von 2 % und eine „Store Services Fee“ von 5 % (oder 13 % für erweiterte Dienste) eingeführt, selbst wenn Transaktionen außerhalb des App Stores stattfinden. Die EU argumentiert, dass das Lenken von Nutzern zu externen Angeboten kostenlos sein muss.

Strafe bereits erfolgt

Im April 2025 wurde Apple von der Europäischen Kommission zu einer Geldstrafe von 500 Millionen Euro verurteilt, weil das Unternehmen gegen diese Anti-Steering-Regeln verstoßen hat. Die EU hat Apple eine Frist von 60 Tagen gesetzt, um die Regeln zu ändern, sonst drohen weitere empfindliche Strafen.

Alternative App-Stores und Sideloading

Der DMA zwingt Apple auch, alternative App-Marktplätze und das Sideloading von Apps auf iOS-Geräten in der EU zu erlauben.

Der Konflikt von Apple mit der EU wird sich wohl noch weiter fortsetzen. Damit könnten auch die verhängten Strafen weiter ansteigen und schlussendlich eine massive Belastung für den Konzern darstellen.