Für Bawag stehen Geschäftsentwicklung und Übernahmepläne in den kommenden Tagen nebeneinander im Fokus. Am 19. Oktober veröffentlicht die BAWAG Group ihre Quartalsergebnisse. Anschließend richtet sich der Blick auf die gerichtliche Prüfung des geplanten Kaufs von Permanent TSB. Die irische Übernahmekommission hat Beschwerden zum Verkaufsverfahren zurückgewiesen. Eine endgültige Genehmigung der Transaktion bedeutet das nicht.

Quartalsbericht als nächster Prüfstein

Die BAWAG Group hat die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse für das dritte Quartal 2026 angekündigt. Der begleitende Earnings Call findet am 19. Oktober um 10:00 Uhr MESZ statt. Damit steht zunächst die Berichterstattung zur Geschäftsentwicklung auf dem Kalender, bevor die nächste gerichtliche Etappe der Übernahme folgt.

Für Anleger sind das zwei unterschiedliche Prüfsteine. Der Quartalsbericht liefert die Grundlage für die Bewertung des Geschäftsverlaufs. Beim geplanten Zukauf geht es dagegen um die noch erforderliche gerichtliche Zustimmung. Die Entscheidung der Übernahmekommission ersetzt weder diese Zustimmung noch die anstehenden Geschäftszahlen.

Beschwerden zurückgewiesen, Gerichtstermin steht an

Am Montag sah das Irish Takeover Panel keinen Grund für die Feststellung eines Verstoßes gegen irische Übernahmeregeln. Axis Capital hatte Punkte im Verkaufsprozess von Permanent TSB beanstandet. Die Entscheidung betrifft damit das angegriffene Verfahren, nicht die abschließende Freigabe des Kaufs durch BAWAG P.S.K.

Die geplante Transaktion hat ein Volumen von €1,62 Mrd. Die Anhörung vor dem High Court ist für den 27. Oktober angesetzt. Dessen Genehmigung bleibt für die Übernahme erforderlich.

Bereits am 5. Oktober hatte Permanent TSB erklärt, Axis Capital habe kein Angebot für das Unternehmen abgegeben. Dessen Ankündigung bezeichnete PTSB als „hoch spekulativ und an Bedingungen geknüpft“. Das Unternehmen konzentriere sich weiterhin auf das empfohlene Angebot von BAWAG P.S.K., dem die Aktionäre bereits zugestimmt hätten.

Zustimmung ist noch kein Vollzug

Aus Anlegersicht ist deshalb die Trennung der Verfahrensschritte entscheidend. Die Zustimmung der Aktionäre liegt vor, die Beschwerden beim Übernahmepanel haben keinen Regelverstoß ergeben. Die gerichtliche Genehmigung steht hingegen noch aus.

Der nächste konkrete Informationspunkt sind zunächst die Quartalszahlen. Danach wird die Anhörung zeigen, wie das gerichtliche Genehmigungsverfahren weitergeht. Bis dahin bleibt der PTSB-Kauf eine geplante und noch nicht abgeschlossene Transaktion.