Zuversichtliche Analystenstimmen stützen das Sentiment

Die Zuversicht an den Finanzmärkten hinsichtlich der Bewältigung der US-Rechtsstreitigkeiten von Bayer festigt sich. Führende Analysehäuser bestätigten in den vergangenen Tagen ihre positiven Einschätzungen für das Papier des Leverkusener Konzerns.

So bekräftigte die Deutsche Bank am Donnerstag ihre Einstufung mit „Buy“, nachdem Barclays das Votum am 8. September auf „Overweight“ belassen hatte. Auch weitere Institute wie JP Morgan und UBS votieren für die Aktie mit einer Kaufempfehlung, während das US-Analysehaus Jefferies eine abwartende Haltung einnimmt.

An den Märkten schlägt sich die zunehmende Zuversicht nieder. Im Börsenhandel notiert das Papier bei 49,24 Euro, was einem Tagesplus von 2,2 Prozent entspricht. Seit Jahresanfang verzeichnet die Aktie einen Wertzuwachs von 33 Prozent und gehört damit zu den stärksten Titeln im deutschen Leitindex.

Eckpunkte des milliardenschweren US-Sammelvergleichs

Hintergrund der verbesserten Marktstimmung ist die Aussicht auf eine rechtliche Befriedung auf dem US-Markt. Bei einer Gerichtsanhörung im US-Bundesstaat Missouri geht es heute um die finale Genehmigung eines umfassenden Sammelvergleichs zu den Rechtsstreitigkeiten rund um den Unkrautvernichter Roundup. Eine Entscheidung von Richter Timothy Boyer wird nach Unternehmensangaben allerdings noch nicht erwartet, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Der ausgehandelte Vergleich sieht vor, dass Bayer über einen Zeitraum von bis zu 21 Jahren abnehmende und gedeckelte Zahlungen von insgesamt bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar leistet. Die Vereinbarung soll sowohl anhängige als auch künftige US-Klagen wegen des Non-Hodgkin-Lymphoms abdecken. Ein früherer Milliardenvergleich hatte die juristischen Risiken zuvor nicht vollständig beseitigen können.

Für den Agrar- und Pharmakonzern bedeutet das Verfahren einen entscheidenden Schritt, um nach Jahren rechtlicher Auseinandersetzungen wieder verlässliche Planungssicherheit zu erlangen. Die Belastungen durch die Glyphosat-Klagen hatten das Unternehmen über einen langen Zeitraum finanziell und personell gebunden.

Juristischer Rückenwind und offene Verfahren

Zusätzliche Unterstützung erhielt der Konzern durch ein Urteil des US Supreme Court aus dem Juni im Fall Durnell. Das oberste US-Gericht entschied zugunsten des Unternehmens, dass die Vorgaben der US-Umweltbehörde EPA maßgeblich sind und keine Krebswarnungen auf den Verpackungen verlangt werden können.

Trotz dieser regulatorischen Klarstellung sind in den Vereinigten Staaten weiterhin rund 65.000 Klagen offen. Erst mit einer rechtskräftigen Genehmigung des nun verhandelten Sammelvergleichs könnte der Konzern diesen juristischen Komplex weitgehend abschließen.