Bayer muss sich beim finalen Genehmigungsverfahren für den US-Glyphosat-Sammelvergleich weiter gedulden. Das zuständige Gericht in Missouri hat die entscheidende Anhörung vom 19. August auf den 14. September verschoben. Der gemeinsame Antrag von Bayer und den Klägervertretern begründet dies mit zusätzlichem Zeitbedarf für die Bearbeitung von Kläger-Ausstiegen, sogenannten Opt-outs.

Supreme-Court-Urteil wirft neue Fragen auf

Auslöser der Verzögerung sind Widerrufe von Ausstiegserklärungen einzelner Kläger. Nach dem Urteil des US Supreme Court im Fall Durnell, das Ende Juni zugunsten von Monsanto und damit Bayer ausfiel, überlegen es sich manche Kläger anders, ob sie am Vergleich teilnehmen oder eigenständig klagen wollen.

Bevor das Gericht den Vergleich final absegnen kann, muss die rechtliche Gültigkeit dieser Rückzieher geprüft werden. Für Anleger bedeutet das: Der Zeitplan zur Beilegung der Roundup-Klagewelle bleibt fragil, auch wenn das Durnell-Urteil die Verhandlungsposition von Bayer grundsätzlich gestärkt hat.

Parallel dazu treibt der Konzern die strukturelle Absicherung gegen künftige Risiken voran. Bayer hat die Produktion von Roundup für den US-Privatkundenmarkt vollständig auf glyphosatfreie Wirkstoffe umgestellt. Der Schritt soll neue Klagewellen im Consumer-Segment langfristig eindämmen, ändert aber nichts an der bestehenden Klageflut aus der Vergangenheit, über deren Vergleich das Gericht in Missouri im September entscheiden soll.

Bilanz zeigt Fortschritte, Cashflow bleibt belastet

Die Quartalszahlen vom vergangenen Donnerstag hatten bereits gezeigt, wie stark die Rechtsstreitigkeiten auf die Liquidität drücken: Der Free Cashflow rutschte im ersten Halbjahr auf minus 2,7 Milliarden Euro, nach minus 1,4 Milliarden Euro im Vorjahreszeitraum.

Auszahlungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 2,5 Milliarden Euro waren dafür maßgeblich verantwortlich. Zugleich senkte das Management die Prognose für die Nettofinanzverschuldung zum Jahresende auf 29 bis 30 Milliarden Euro, nach zuvor 32 bis 33 Milliarden Euro – ein Signal, dass die Entschuldung trotz der Rechtskosten vorankommt.

Die Aktie notierte am Freitag bei 47,90 Euro, ein Rückgang von 0,4 Prozent auf Tagessicht. Über die vergangenen sieben Handelstage hat das Papier 2,5 Prozent verloren, bleibt aber mit einem Plus von 29 Prozent seit Jahresbeginn deutlich im positiven Terrain. Zum 52-Wochen-Hoch von 53,86 Euro, erreicht Anfang Juli, fehlen aktuell noch elf Prozent.

Was die Verschiebung für Anleger bedeutet

Die neuerliche Terminverschiebung ist kein Rückschlag für den Vergleich an sich, verlängert aber die Unsicherheitsphase um weitere Wochen. Solange das Gericht die Gültigkeit der widerrufenen Opt-outs nicht geklärt hat, bleibt offen, wie viele Kläger überhaupt Teil des Sammelvergleichs werden.

Erst mit der Anhörung am 14. September dürfte sich zeigen, ob Bayer dem Ziel einer rechtssicheren, kalkulierbaren Lösung der Glyphosat-Klagen tatsächlich näherkommt.