Die Deadline rückt näher. Denn bereits am kommenden Montag könnte es soweit sein: Der Supreme Court in den USA könnte bereits dann darüber entscheiden, ob die Klagewelle aufgrund von Glyphosat gegenüber Bayer überhaupt statthaft ist. Hier könnte nun der ersehnte Befreiungsschlag für Bayer zeitnah bevorstehen. Allerdings: Ganz einfach wird das nicht!
Bayers Hoffnung
Bayer setzt auf die „Federal Preemption“-Frage, also die Überlegenheit des Bundesrechts gegenüber dem Recht der Einzelstaaten, wenn es um Warnhinweise auf Produkten geht. Da die US-Umweltbehörde EPA Glyphosat als nicht krebserregend einstuft und keine Warnhinweise verlangt, argumentiert Bayer, dass Klagen aufgrund fehlender Warnhinweise auf Produktebene nicht zulässig sein sollten.
Bayers Argumentation
Bayer stützt sich darauf, dass das Produktetikett von Roundup von der EPA ohne Krebs-Warnhinweis genehmigt wurde. Eine Warnung, die die EPA ablehnt, kann nicht von den Bundesstaaten vorgeschrieben werden.
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Kritik und Hürden
Die Klägeranwälte und viele Gerichte der Einzelstaaten argumentieren, dass die Bundesgesetzgebung nicht jede mögliche Klageform ausschließt und dass die Pflicht zur Warnung bei gesundheitlichen Risiken eine Angelegenheit des Verbraucherschutzes der Staaten sei. Der Supreme Court hat in der Vergangenheit eine „Federal Preemption“ nicht immer leichtfertig anerkannt, insbesondere wenn es um die Gesundheit der Bürger geht. Zudem steht die WHO-Krebsforschungsagentur (IARC) weiterhin zu ihrer Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“.
Jüngste Urteile
Trotz Bayers Bemühungen gab es zuletzt wieder hohe Schadenersatzurteile gegen Bayer in Einzelstaaten. Auch wenn diese Summen oft in Berufungsverfahren reduziert werden (wie im Fall Barnes, wo 2,1 Mrd. USD zugesprochen wurden und Bayer Berufung einlegen will), zeigt dies den anhaltenden Druck auf Bayer. Im Fall McKivison wurden 2,25 Mrd. USD auf 400 Mio. USD reduziert, aber auch hier wird Bayer Berufung einlegen.
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