Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am Donnerstag für Bayers Finerenon bei chronischer Herzinsuffizienz mit einer LVEF von mindestens 40 Prozent entschieden: „Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.“ Damit steht einer positiven Nachricht aus dem US-Zulassungsverfahren eine zurückhaltende Nutzenbewertung gegenüber. Für Anleger ist entscheidend, dass beide Meldungen unterschiedliche Anwendungsgebiete und unterschiedliche Verfahrensschritte betreffen.

Nutzenbewertung und Zulassungsantrag trennen

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses bezieht sich auf die Behandlung chronischer Herzinsuffizienz. Er darf deshalb nicht mit der amerikanischen Prüfung von Finerenon bei chronischer Nierenerkrankung ohne Diabetes gleichgesetzt werden. Eine pauschale Bewertung sämtlicher Einsatzmöglichkeiten des Medikaments lässt sich daraus nicht ableiten.

Vor rund zwei Wochen hatte die US-Arzneimittelbehörde FDA Bayers Zulassungsantrag für Finerenon zur Behandlung chronischer Nierenerkrankung bei Erwachsenen ohne Diabetes akzeptiert. Grundlage waren positive Ergebnisse der Phase-III-Studie FIND-CKD. Die Annahme des Antrags ist allerdings noch keine Zulassung.

Die Unterscheidung ist für die Einordnung der Pharma-Nachrichten wesentlich: Bayer hat bei der beantragten Erweiterung des Einsatzgebiets einen Verfahrensschritt erreicht. Der deutsche Beschluss betrifft dagegen die Frage des Zusatznutzens in einem anderen Anwendungsgebiet. Weder ersetzt die Antragsannahme eine Zulassungsentscheidung noch beantwortet sie die vom Gemeinsamen Bundesausschuss bewertete Frage.

Weitere Belastungen getrennt betrachten

Auch die jüngsten Belastungsfaktoren für die Aktie haben unterschiedliche Ursachen. Medienberichten zufolge sorgte die Gewinnwarnung von FMC am Donnerstag zeitweise auch bei Bayer für Abgabedruck. Dabei handelte es sich um einen Impuls aus dem Agrarchemiesektor – nicht um eine Gewinnwarnung von Bayer.

Daneben wurden am Mittwoch ein neuer Glyphosatprozess in Missouri und die weiter ausstehende Genehmigung des US-Vergleichs als Belastungsfaktoren für die vorausgegangene Kursschwäche genannt. Diese rechtlichen Themen sind von den Nachrichten zu Finerenon ebenso zu trennen wie der sektorweite Druck durch FMC.

Der Schlusskurs vom Freitag lag bei 44,19 €. Dieses Kursniveau allein erlaubt jedoch keine Zuordnung zu einer einzelnen Unternehmensnachricht.

Für Anleger ergibt sich damit kein einheitliches Signal: Beim Finerenon-Antrag steht die Zulassungsentscheidung noch aus, während für das genannte Herzinsuffizienz-Anwendungsgebiet der deutsche Beschluss zum Zusatznutzen vorliegt. Die juristischen Belastungen und der Agrarimpuls bilden daneben eigenständige Faktoren. Entscheidend bleibt, diese Entwicklungen nicht zu einer vermeintlich gemeinsamen Aussage über Bayer zu verdichten.