Interne US-Regierungsdokumente belegen ein Treffen zwischen EPA-Vertretern und Bayer-CEO Bill Anderson — kurz bevor die Trump-Administration eine Reihe von Maßnahmen ergriff, die Bayers Rechtsposition im milliardenschweren Roundup-Komplex stärken. Die Enthüllungen werfen Fragen über die politische Dimension des Verfahrens auf, das am 27. April vor dem Supreme Court verhandelt wird.
EPA-Kontakte rücken Lobbying ins Rampenlicht
Das fragliche Treffen drehte sich laut den Dokumenten um „Supreme Court Action“ im Zusammenhang mit dem Herbizid Glyphosat. Was folgte, war eine bemerkenswerte Abfolge: Der Solicitor General empfahl dem Supreme Court, den Bayer-Fall anzunehmen — was das Gericht tat. Präsident Trump aktivierte den Defense Production Act zum Schutz der Glyphosat-Produktion. Anfang März reichte der Solicitor General zudem ein Amicus-Brief ein, mit dem die US-Regierung vollständig hinter Bayers Rechtsposition trat.
Kritiker verweisen darauf, dass drei der neun Beamten, die diesen Regierungsbrief unterzeichneten, zuvor für Kanzleien tätig waren, die Bayer vertreten haben.
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Supreme Court entscheidet über 65.000 Klagen
Im Kern des Verfahrens Monsanto v. Durnell steht eine fundamentale Frage: Setzt das Bundesgesetz FIFRA staatliche Warnkennzeichnungsgesetze außer Kraft? Bejaht der Supreme Court das, könnten Tausende laufende Klagen von Klägern, die eine Krebserkrankung durch Glyphosat-Exposition geltend machen, effektiv unterbunden werden. Rund 65.000 solcher Klagen sind noch anhängig.
Eine Entscheidung wird für die zweite Junihälfte erwartet. Parallel dazu hatte ein Gericht in Missouri Anfang März einen Klassenvergleich über 7,25 Milliarden Dollar vorläufig genehmigt — für Kläger mit Non-Hodgkin-Lymphom-Erkrankungen. Bayer muss dafür zunächst 500 Millionen Dollar in einen Fonds einzahlen. CEO Anderson hat allerdings klargestellt, dass die Akzeptanzrate des Vergleichs „sehr nahe“ an 100 Prozent liegen muss, damit das Rahmenwerk trägt. Anwälte von 14 Kanzleien, die rund 20.000 potenzielle Mitglieder vertreten, kritisieren die vorgesehene Haftungsfreistellung als zu weitreichend.
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Belastetes Zahlenwerk, schwieriges Cashflow-Jahr
Die Jahreszahlen 2025, die Bayer Anfang März vorlegte, spiegeln den juristischen Druck wider: Unter dem Strich stand ein Nettoverlust von 3,6 Milliarden Euro, verursacht durch hohe Sonderaufwendungen für Rechtsstreitigkeiten. Der bereinigte Gewinn je Aktie lag bei 4,91 Euro.
Für 2026 erwartet Bayer einen negativen freien Cashflow von 1,5 bis 2,5 Milliarden Euro — eingepreist sind darin rund 5 Milliarden Euro an Rechtsstreitigkeits-Auszahlungen. Die Nettofinanzverschuldung dürfte dadurch bis Jahresende wieder auf 32 bis 33 Milliarden Euro steigen, nachdem sie 2025 noch auf knapp 30 Milliarden Euro gesunken war.
Die Aktie notiert aktuell rund 22 Prozent unter ihrem 52-Wochen-Hoch vom Februar und deutlich unterhalb ihres 50-Tage-Durchschnitts — der Markt wartet auf den 27. April. Das Supreme-Court-Urteil im Juni dürfte darüber entscheiden, ob Bayers milliardenschwere Vergleichsstrategie aufgeht oder das Rechtsrisiko weiter schwelt.
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