Bayer setzt mit dem heute veröffentlichten Jahresbericht 2025 ein klares Signal: Die Rechtsrisiken rund um Glyphosat dominieren weiter – und sie schlagen jetzt auch sichtbar im Cashflow durch. Höhere Rückstellungen, eine negative Free-Cashflow-Prognose für 2026 und ein Vergleichsvorschlag in den USA sorgen für neue Unsicherheit. Kann der Konzern die juristische Baustelle endlich einhegen?
Rückstellungen rauf, Cashflow runter
Im Jahresbericht hebt Bayer die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf 11,8 Mrd. Euro an. Der Löwenanteil entfällt mit 9,6 Mrd. Euro auf die Glyphosat-Verfahren. Damit wird klar: Die Altlast ist nicht nur ein Reputations- und Urteilrisiko, sondern vor allem ein finanzieller Klotz am Bein.
Noch konkreter wird es beim Blick nach vorn. Für 2026 stellt das Management einen negativen Free Cashflow in Aussicht. Als Hauptgrund nennt Bayer prozessbedingte Auszahlungen von rund 5 Mrd. Euro. Um diese Abflüsse abzufedern, hat sich der Konzern eine Brückenfinanzierung über 8 Mrd. US-Dollar gesichert. Im nächsten Schritt soll das über vorrangige Anleihen und Hybridwertpapiere refinanziert werden.
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Roundup-Vergleich: Groß – aber noch nicht genehmigt
Im Zentrum steht weiterhin der vorgeschlagene US-Vergleich von bis zu 7,25 Mrd. US-Dollar. Er soll laut Unternehmen rund 65.000 Roundup-Klagen über 21 Jahre abdecken – inklusive aktueller und künftiger Verfahren. Doch genau hier liegt der Haken: Der zuständige Richter Timothy Boyer (St. Louis City Circuit Court) hat bislang keinen Anhörungstermin angesetzt.
Zusätzlich kommt Gegenwind aus dem Klägerlager. Kanzleien fordern eine Verzögerung um mindestens 60 Tage und stellen die Fairness des Vergleichs grundsätzlich infrage. Heißt: Der Betrag ist zwar benannt, der Zeitplan bleibt aber offen.
Parallel setzt Bayer auf eine zweite juristische Schiene: Am 2. März reichte der Konzern im Fall Durnell v. Monsanto einen Schriftsatz beim Supreme Court ein. Bayer argumentiert, Bundesrecht habe Vorrang bei Warnhinweisen. Relevant wird das am 27. April, wenn mündlich verhandelt wird, ob bestimmte „Failure-to-Warn“-Klagen nach Bundesrecht ausgeschlossen sind. Laut Einschätzung von JPMorgan-Analysten betreffen solche Fälle etwa 80% der eingereichten Klagen.
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Aktie: Schwächephase nach dem Hoch
An der Börse kommt die Mischung aus höheren Rückstellungen und Cashflow-Belastung schlecht an. Der Schlusskurs von gestern (Dienstag) lag bei 37,70 Euro. In den vergangenen 7 Tagen verlor die Aktie 11,29%, auf 30 Tage sind es -16,23%. Gleichzeitig zeigt der größere Blickwinkel die Spannweite: Auf 12 Monate steht ein Plus von 58,07%, das Papier liegt aber 23,33% unter dem 52‑Wochen-Hoch von 49,17 Euro.
Auffällig ist zudem der kurzfristige technische Zustand: Mit einem RSI von 19,6 wirkt der Titel stark überverkauft – das ändert jedoch nichts daran, dass die Nachrichtenlage den Kurs zuletzt klar belastet hat.
Im Kalender sind die nächsten Fixpunkte klar: Am 27. April rückt die Supreme-Court-Verhandlung in den Mittelpunkt, während beim 7,25‑Mrd.-Dollar-Vergleich weiterhin ein konkreter Gerichtstermin fehlt. Genau diese beiden juristischen Meilensteine dürften entscheiden, ob die erhöhten Rückstellungen und der für 2026 erwartete Mittelabfluss perspektivisch planbarer werden – oder ob die Rechtslast die Aktie weiter ausbremst.
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