Im Gespräch mit Andreas Sommer geht es um BayWas rechnerischen Substanzwert und die weiterhin offene Finanzierung der Sanierung. Der Bewertungsabschlag lenkt den Blick auf mögliche Werte im Konzern; darunter stehen der abgelehnte Forderungsverzicht bei der Hybridanleihe und die ungeklärte Verkaufslösung für BayWa r.e. Wie viel dieser Substanz kann bei den Aktionären ankommen?

BayWa (DE0005194062) — Schlusskurse 29.04.2026 bis 26.10.2026, Angaben in EUR. Stand: 26.10.2026.
Trading-Treff Redaktion: Die Summe der geschätzten Segmentwerte abzüglich der angesetzten Nettoschulden ergibt rund 448 Millionen Euro Eigenkapitalwert, die Börsenbewertung beträgt rund 241 Millionen Euro. Wie viel Substanz erkennen Sie darin tatsächlich an?
Andreas Sommer: Mich interessiert zuerst, was nach den Verkäufen und der Sanierung für die Aktionäre übrig bleibt. Das Management muss aus Beteiligungswerten verfügbares Geld machen und damit Verpflichtungen abdecken. Ein hübscher Rechenwert erledigt diese Arbeit nicht.
Die verwendeten Nettoschulden stammen vom 31. Dezember 2024. Damit fehlt dieser Rechnung eine ausreichend aktuelle Grundlage; mögliche weitere Verpflichtungen und Sanierungslasten sind ebenfalls nicht vollständig erfasst.
Der rechnerische Puffer ist nicht belastbar. Den vollzogenen Verkauf der RWA-Beteiligung erkenne ich als konkreten Entschuldungsschritt an. Für die nächsten zwei bis vier Quartale gewichte ich solche vollzogenen Schritte deutlich höher als geschätzte Segmentwerte.
Trading-Treff Redaktion: Sie sagen: „Der rechnerische Puffer ist nicht belastbar.“ Die geplante Kontrollübernahme bei BayWa r.e. durch Arabella BidCo ist zur Kartellprüfung angemeldet, und die abgelehnte Anleiheabstimmung löst laut BayWa keine unmittelbaren zusätzlichen Zahlungspflichten aus. Sind Sie da nicht zu streng?
Andreas Sommer: Eine Anmeldung und das Ausbleiben einer sofortigen Zahlung reichen mir als Beleg für gesicherte Substanz nicht. Sie müssten zeigen, welcher verfügbare Erlös nach einem vollzogenen Geschäft bei BayWa verbleibt. Genau diese Brücke fehlt.
Die Kartellanmeldung dokumentiert ein Vorhaben. Ein Medienbericht beschreibt zugleich die fehlende Käuferlösung für BayWa r.e.; daraus lässt sich derzeit kein abgeschlossener Verkauf ableiten. Auch beim Forderungsverzicht bleibt die Umsetzung offen.
Dass aus der Abstimmung allein kein zusätzlicher Mittelabfluss entsteht, begrenzt das unmittelbare Liquiditätsrisiko. Es ersetzt den verweigerten Sanierungsbeitrag nicht. Früh erkennbar wäre eine Verbesserung an verbindlichen Verkaufsbedingungen und Klarheit über die tatsächlich frei werdenden Mittel.
Trading-Treff Redaktion: Nach dem zuletzt belegten Stand gibt es keinen ernannten Vorstandsvorsitzenden. Droht die geteilte Führung gerade bei den nötigen Verkäufen zur Bremse zu werden?
Andreas Sommer: Geteilte Verantwortung kann Entscheidungen verzögern. Ich will sehen, wer einen Verkauf verantwortet und wer für das Ergebnis geradesteht. Ein neuer Chef allein würde mein Urteil noch nicht ändern.
Trading-Treff Redaktion: Was müsste aus der weiteren Sanierung hervorgehen, damit Ihre Skepsis gegenüber der Mittelverwendung zu weit gegangen wäre?
Andreas Sommer: Mein Urteil würde kippen, wenn zusätzlicher Finanzierungsbedarf zur Umsetzung der angepassten Sanierung nachweislich ausbliebe. Das ist der eine Datenpunkt, auf den ich mich festlege. Gemeint ist ein belegtes Ergebnis einer aktuellen Finanzierungsrechnung; bloßes Schweigen im Bericht genügt mir nicht.
Der geplante Verzicht auf 98 Prozent des Anleihe-Nennbetrags ist gescheitert. Wenn BayWa die angepasste Lösung trotzdem ohne weiteren Finanzierungsbedarf umsetzen kann, hätte ich die Abhängigkeit von diesem Gläubigerbeitrag überschätzt. Das wäre eine wesentliche Verbesserung.
Der für den 22. Dezember 2026 angekündigte Jahresfinanzbericht 2025 ist dafür der nächste angekündigte Prüfstein. Wegen seines zurückliegenden Berichtszeitraums braucht es allerdings auch eine aktuelle Einordnung der Finanzierung. Eine alte Bilanz allein räumt meine Zweifel nicht aus.
Trading-Treff Redaktion: Die Raiffeisen-Holding weist unverändert 31,83 Prozent der Stimmrechte aus. Verkennen Sie mit Ihrer Skepsis den Rückhalt durch einen solchen Ankeraktionär?
Andreas Sommer: Rückhalt erkenne ich an. Seine Aussagekraft für zusätzliche Mittel ist begrenzt. Die veröffentlichte Stimmrechtsmeldung beruht auf einer konzerninternen Umstrukturierung und belegt keinen weiteren Anteilserwerb.
Auch aus den verfügbaren Insiderdaten lässt sich keine Vertrauensbekundung durch Käufe ableiten: Für die vergangenen zwölf Monate sind einzelne Geschäfte nicht hinreichend verifiziert. Daraus folgt ebenso wenig, dass niemand gehandelt hat. Diese Datenlücke lasse ich offen.
Mehr Gewicht hat für mich, ob die Führung das verbleibende Geschäft ausreichend versorgen kann. Das regionale Lager- und Servicenetz hat praktischen Nutzen für die Kunden. Die jüngste Umfrage zur persönlichen Beratung passt dazu. Einen Nachweis für ausreichende Erträge oder finanzierte Sanierung liefert sie nicht.
Trading-Treff Redaktion: Der Verzicht auf 98 Prozent ist gescheitert. Solange zusätzlicher Finanzierungsbedarf nicht nachweislich ausbleibt, welches Gesamturteil folgt daraus für die Aktie in den nächsten zwei bis vier Quartalen?
Andreas Sommer: Ich bleibe skeptisch, weil der Bewertungsabschlag durch ungelöste Finanzierungsfragen begründet ist. Das brauchbare Kerngeschäft reicht mir für eine günstigere Einschätzung noch nicht. Eine verbindliche Verkaufslösung für BayWa r.e. mit offengelegtem Mittelzufluss könnte die Sicht des Marktes als Nächstes drehen. Bis dahin trägt das Management die Beweislast für den Wert, der den Aktionären bleibt.
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