Am 26. März legt BayWa die Zahlen für das vierte Quartal 2025 vor. Es ist kein gewöhnlicher Berichtstag. Das Ergebnis entscheidet darüber, ob die Gläubigerbanken dem Konzern eine Stillhaltevereinbarung bis Herbst 2026 gewähren — und damit Zeit für ein neues Sanierungskonzept.
2,7 Milliarden Euro Lücke
Der ursprüngliche Restrukturierungsplan sah bis 2028 Erlöse von rund 1,7 Milliarden Euro aus dem Verkauf der Energietochter BayWa r.e. vor. Diese Summe ist nicht mehr erreichbar. Veränderte regulatorische Rahmenbedingungen — insbesondere in den USA — drücken die erzielbaren Verkaufspreise. Positive operative Ergebnisse der Sparte werden nun frühestens 2027 erwartet, der Planungshorizont verschiebt sich auf 2030. Vom Gesamtsanierungsziel von vier Milliarden Euro fehlen damit derzeit rund 2,7 Milliarden Euro.
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Per Ad-hoc-Mitteilung vom 11. März räumte der Vorstand öffentlich ein, mit „signifikant geringeren Gesamterlösen“ aus dem Beteiligungsverkauf zu rechnen. Die Jahresprognose für 2026 hat BayWa bereits gestrichen.
Fortschritte — aber bescheidene
Beim Schuldenabbau gibt es messbare Ergebnisse. Rund 1,3 Milliarden Euro Verbindlichkeiten wurden seit 2025 abgebaut, vor allem durch den Verkauf der Handelstochter Cefetra. Das entspricht knapp einem Drittel des Gesamtziels.
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Als nächster Verkaufskandidat gilt die 74-prozentige Beteiligung am neuseeländischen Obsthandelskonzern T&G Global, der 2024 einen Umsatz von 1,3 Milliarden US-Dollar erzielte. Insider rechnen mit einem Erlös von rund 300 Millionen Euro — angesichts der verbleibenden Lücke ein begrenzter Beitrag. Parallel sollen bis 2027 rund 1.300 Stellen wegfallen, 26 Niederlassungen schließen und der Umsatz bis 2028 auf etwa zehn Milliarden Euro zurückgefahren werden.
Vollständiger Abschluss erst Ende 2026
Den testierten Jahresabschluss 2025 erwartet BayWa erst im vierten Quartal 2026 — notwendige Neubewertungen machen eine frühere Vorlage unmöglich. Bis dahin liefern die Q4-Daten vom Donnerstag das einzige belastbare Zahlenbild. Auf Basis dieser Daten entscheiden die Kernbanken, ob sie die Stillhaltevereinbarung verlängern. Verweigern sie das Vertrauen, muss das Management ein vollständig überarbeitetes Sanierungskonzept vorlegen — zu einem Zeitpunkt, an dem der erste Plan bereits gescheitert ist. Laut Unternehmensangaben hat die neue Planung vorerst keine negativen Auswirkungen auf die aktuelle Liquidität.
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