Die Bundesregierung sieht trotz scharfer Kritik aus der Politik vorerst keinen Handlungsbedarf gegen die Berliner Pläne zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Ein Eingreifen sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht veranlasst, da zunächst die Entscheidungen der Berliner Landesparteien abgewartet werden müssten. Damit bleibt das Vorhaben einer Vergesellschaftung privater Bestände zwar politisch brisant, ein sofortiges Veto aus dem Bund bleibt jedoch aus.

In der Hauptstadt planen SPD, Grüne und Linke im Falle einer gemeinsamen Regierung die Vergesellschaftung großer Bestände. Das Ziel formulierten die drei Parteien in ihrem Sondierungspapier: Private Wohnungsunternehmen ab einem Portfolio von 10.000 Einheiten sollen gegen eine Entschädigung enteignet werden. Der Entscheidungsprozess auf Landesebene wird sich allerdings noch einige Wochen hinziehen.

Bund verweist auf Koalitionsbeschluss

Auf Bundesebene gibt es derweil bereits gegenteilige Festlegungen. Ein Koalitionsausschuss hatte Anfang Juli beschlossen, derartigen Landesgesetzen per Bundesgesetz einen Riegel vorzuschieben, um den privaten Wohnungsbau nicht abzuwürgen. Regierungssprecher Stefan Kornelius betonte, dass dieser Beschluss unverändert gelte und Eigentum in Deutschland rechtlich geschützt bleibe. Das Land sei für Investoren weiterhin verlässlich, ungeachtet der Debatten in einzelnen Kommunen.

Aus der Opposition formiert sich dennoch Widerstand gegen das zögerliche Vorgehen. Die FDP verlangte von der schwarz-roten Bundesregierung einen sofortigen Gesetzentwurf, um die Vergesellschaftung von Immobilien endgültig auszuschließen. Andernfalls drohe sich der Wohnraummangel weiter zuzuspitzen, da Investoren verunsichert würden.

Reaktionen am Markt

An der Börse sorgte das politische Tauziehen bisher für verhaltene Reaktionen. Die Aktie des Branchenprimus Vonovia notierte am Montagnachmittag bei 15,26 Euro mit einem leichten Plus von 0,26 Prozent. Marktbeobachter rechnen damit, dass der Bund spätestens dann ein Gesetz vorlegen wird, wenn die Berliner Koalitionäre ihre Enteignungsabsichten in einen konkreten Gesetzentwurf auf Landesebene gießen.