Der Bundesgerichtshof verhandelt am Mittwoch über milliardenschwere Nachforderungen aus der Corona-Pandemie. Für den Bund steht viel Geld auf dem Spiel: Rund 90 Verfahren von Lieferanten sind noch anhängig, der Gesamtstreitwert beläuft sich auf 2,3 Milliarden Euro. Das höchste Zivilgericht soll nun die grundlegenden Rechtsfragen klären.
Um die akute Knappheit an Schutzkleidung rasch zu stoppen, wählte das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2020 ein unkonventionelles Mittel. Über ein sogenanntes Open-House-Verfahren sicherte der Staat jedem Lieferanten feste Konditionen zu. Wer liefern konnte, erhielt den Zuschlag – garantiert waren 4,50 Euro netto pro FFP2-Maske.
Der Zuspruch übertraf alle Planungen bei Weitem. Enorme Mengen an Schutzmasken wurden beschafft. Bei einem großen Teil der Ware verweigerte der Bund nachträglich die Annahme und trat von den Vereinbarungen zurück. Zahlreiche Lieferanten blieben auf ihren Kosten sitzen und zogen vor Gericht.
Vorinstanzen fällen geteilte Urteile
Vor den Gerichten in Bonn und Köln gab es bereits 15 rechtskräftige Urteile. In vier dieser Verfahren unterlag der Bund, dabei ging es um 4,2 Millionen Euro. In elf Fällen setzte sich das Gesundheitsministerium durch, bei einem Streitwert von 59,5 Millionen Euro.
Aus diesem Zwischenstand lässt sich für die offenen Klagen wenig ableiten. Die Beurteilungen der Verträge und Rücktritte wichen von Fall zu Fall voneinander ab.
Vier Musterfälle in Karlsruhe
Das Karlsruher Gericht verhandelt nun über vier ausgewählte Verfahren. Drei Klagen stammen von Händlern, die den vereinbarten Kaufpreis einfordern. In einem Fall verlangt der Bund bereits gezahltes Geld zurück.
Parallel dazu sind bereits fünf weitere Verfahren beim Bundesgerichtshof anhängig. Die anstehenden Beschlüsse setzen den juristischen Rahmen für alle verbliebenen Forderungen. Ob bereits am Mittwoch eine Entscheidung verkündet wird, ist offen.


