Wer Bitcoin für Kunden halten will, stand bisher vor einer Grauzone. Die US-Börsenaufsicht SEC will das ändern und hat einen Vorschlag zur Verwahrung von Krypto-Assets durch Anlageberater und regulierte Fonds vorgelegt. Es ist ein weiterer Schritt in einer Serie von Regulierungsinitiativen.

Was die SEC vorschlägt

Berater müssen Kundenvermögen bislang bei sogenannten qualifizierten Verwahrern lagern. Bei Krypto war lange unklar, welche Konstruktionen diese Hürde erfüllen. Viele Häuser hielten sich deshalb mit Angeboten zurück.

Der Entwurf soll hier Klarheit schaffen. Er sieht mehrere Erleichterungen vor:

  • Staatlich lizenzierte Trust-Gesellschaften dürfen als Verwahrer für Kunden- und Fondsvermögen auftreten.
  • Krypto-Assets dürfen unter bestimmten Bedingungen in Selbstverwahrung liegen.
  • Regeln zu Prüfungen und zu Verwahrdiensten von Brokern werden angepasst.

Selbstverwahrung meint hier allerdings nicht, dass Anleger ihre Coins selbst kontrollieren. SEC-Kommissarin Hester Peirce stellte klar: Gemeint ist, dass der Berater selbst als Verwahrer agiert, etwa wenn kein zulässiger Dritter zur Verfügung steht.

Direktbesitz statt ETF

Für Vermögensverwalter und Hedgefonds ist das relevant. Sie könnten Bitcoin künftig direkt halten, ohne den Umweg über einen ETF oder einen anderen Vermittler. SEC-Chef Paul Atkins verwies darauf, dass die bestehenden Regeln mit dem Markt nicht Schritt gehalten hätten. Aus einer Nische sei eine Anlageklasse im Billionenbereich geworden.

Der Vorschlag ist noch nicht final. Die Kommentierungsphase läuft 60 Tage, danach kann die Behörde nachbessern, bevor über eine Verabschiedung abgestimmt wird.

Regulierer handeln, der Kongress stockt

Der Entwurf fügt sich in eine Reihe von Maßnahmen, seit der Clarity Act im Senat gescheitert ist. Die SEC veröffentlichte eine Ausnahmeregelung für tokenisierte Aktien und ein Rahmenwerk für Krypto-Kapitalbeschaffung. Die Schwesterbehörde CFTC reichte ihrerseits Regelwerke zu Krypto-Assets im Weißen Haus ein. Atkins kündigte weitere Vorschläge an.

Marktbeobachter sehen darin eine Verlagerung: Krypto wartet nicht mehr auf den Kongress, sondern setzt auf die Aufsichtsbehörden. Der Nachteil: Regeln der Behörden lassen sich leichter wieder ändern als Gesetze.

Konkret wird es nach der Veröffentlichung im Federal Register. Dann beginnt die 60-tägige Frist, in der Branche und Öffentlichkeit Stellung nehmen können.