Während Boeings Vertriebsteam eine Erfolgsmeldung nach der anderen verkündet, holt die Vergangenheit den Luftfahrtriesen vor Gericht ein. Der jüngste Mega-Auftrag von WestJet unterstreicht das anhaltende Kundenvertrauen in die 737 MAX – doch parallel eskaliert der juristische Machtkampf um die fatalen Abstürze von 2018 und 2019.
Historischer Auftrag trotz Dauerkrise
Boeing sicherte sich einen prestigeträchtigen Sieg: Die kanadische WestJet orderte 67 Flugzeuge im Wert von mehreren Milliarden Dollar – die größte Bestellung in der Airline-Historie des Landes. Das Paket umfasst 60 Maschinen des 737-10 MAX und sieben Dreamliner des Typs 787-9. „Dies verdoppelt unsere Dreamliner-Flotte und gibt uns die größte Orderbuch-Position aller kanadischen Airlines“, kommentierte WestJet-CEO Alexis von Hoensbroech die strategische Entscheidung. Nur einen Tag zuvor hatte Leasing-Geber Macquarie AirFinance bereits 30 weitere 737 MAX 8 bestellt.
Gerichtssaal statt Laufsteg
Während die kommerzielle Sparte feiert, kämpft Boeing vor US-Bundesgerichten um seinen Ruf. In Fort Worth, Texas, appellierten Angehörige der 737-MAX-Absturzopfer emotional an einen Richter, einen Antrag der US-Regierung zur Einstellung eines Betrugsverfahrens abzulehnen. Die Familien fordern eine vollwertige Strafverfolgung – eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.
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Produktionsbremse und Zulassungsmarathon
Die regulatorischen Fesseln bleiben straff: Die FAA hält die Produktionsobergrenze für die 737 MAX weiterhin bei 38 Einheiten monatlich. Bevor eine Lockerung erwogen wird, müssen bis Ende September erfolgreich „Tabletop-Übungen“ zur Qualitätssicherung absolviert werden. Parallel läuft das Zulassungsverfahren für die kleineren Modelle 737-7 und 737-10 – letzteres ist Kernbestandteil des WestJet-Deals.
Trotz der jüngsten Kursrücksetzer zeigt die Boeing-Aktie mit einem Plus von knapp 19 Prozent seit Jahresbeginn Erholungskraft. Die widersprüchlichen Signale aus Geschäftsentwicklung und Justizapparat halten Anleger jedoch in Atem: Schafft Boeing den Spagat zwischen Neugeschäft und Altlasten-Bewältigung?
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