Die Bundesregierung will die Finanzierung des deutschen Fernstraßennetzes umbauen: Die bundeseigene Autobahn GmbH soll ab 2027 eigenständig Kredite aufnehmen und Anleihen begeben dürfen. Der Bundestag beriet erstmals über den entsprechenden Gesetzentwurf, der die Finanzierungslücke bei Brücken und Fahrbahnen schließen soll. Opposition und Bundesrechnungshof warnen vor einem neuen Schattenhaushalt abseits des Bundesetats.
Kredite und Maut als neue Finanzierungsquellen
Künftig soll die Gesellschaft auf drei Säulen ruhen: Haushaltsmittel, Nutzerfinanzierung und privates Kapital. Das Fremdkapital ist zweckgebunden und darf ausschließlich in Investitionen sowie Planungsleistungen fließen. Der Bund bleibt dabei alleiniger Eigentümer des rund 13.000 Kilometer langen Autobahnnetzes.
Ab 2028 soll das Unternehmen zudem den Infrastrukturanteil der Lkw-Maut erhalten. Das entspricht derzeit rund 4,5 Milliarden Euro im Jahr. Im Gegenzug sollen die regulären Ausgaben für die Autobahn im Bundeshaushalt gekürzt werden.
Für das Jahr 2027 sieht der Haushaltsentwurf bisher Mittel von insgesamt rund 10,3 Milliarden Euro für die Gesellschaft vor. Aus Sicht des Verkehrsministeriums reicht das nicht aus, um den wachsenden Sanierungsbedarf zu decken und gleichzeitig Neubauprojekte voranzutreiben. Langfristige Bauvorhaben ließen sich schwer über jährliche Haushaltsrunden steuern.
Rechnungshof und Opposition warnen vor Risiken
Das Vorhaben stößt auf deutlichen Widerstand im Parlament. Vertreter der Opposition bemängeln, dass der Entwurf keine Obergrenze für die Verschuldung vorsieht und die parlamentarische Kontrolle eingeschränkt werde. Ferner könne sich der Bund am Geldmarkt günstiger refinanzieren als eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft, was private Finanzierungen am Ende teurer mache.
Auch der Bundesrechnungshof hält den Gesetzentwurf für nicht entscheidungsreif. Die Rechnungsprüfer warnen davor, dass sich die Gesellschaft ohne Sicherheiten des Bundes verschulden soll. Für Zinsen und Tilgung stünden ausschließlich die Anteile aus der Lkw-Maut bereit. Zwar stünden kurzfristig mehr Mittel bereit, langfristig schränkten die Zins- und Tilgungslasten den finanziellen Spielraum jedoch spürbar ein.
Nach der ersten Lesung im Bundestag wandert das Gesetz nun in die Ausschüsse. Die Frage nach einer Obergrenze für Kredite und die Absicherung künftiger Zinslasten dürften die anstehenden Verhandlungen bestimmen.


