Steuerchaos bei BYD-Aktien: Im Juni führte der chinesische E-Autobauer BYD einen Aktiensplit durch. Obwohl die neuen Aktien erst im August in die Depots der Anleger eingebucht wurden, kam es zu einem unerwarteten Problem: Einige Banken besteuerten die Aktien, obwohl ein Aktiensplit normalerweise steuerneutral ist.
Das Problem mit dem Aktiensplit
Normalerweise ist ein Aktiensplit eine steuerneutrale Kapitalmaßnahme. Der Gesamtwert der Position bleibt unverändert, nur die Anzahl der Aktien erhöht sich, während der Preis pro Aktie sinkt. Bei BYD wurde die Maßnahme jedoch von einigen Banken und Brokern in Deutschland nicht als klassischer Aktiensplit, sondern als eine Art steuerpflichtige Sachdividende oder Bonusaktie eingestuft.
„Steuerschock“ inklusive
Die Folge war ein „Steuerschock“: Anlegern wurde Abgeltungssteuer auf die vermeintlichen Kapitalerträge abgezogen, obwohl sie keine tatsächlichen Gelderträge erhalten hatten. Die steuerliche Behandlung war bei den Depotbanken zudem uneinheitlich, da die chinesische Kapitalmaßnahme in den deutschen Bankensystemen unterschiedlich interpretiert wurde.
Die Gründe: Falsche Datengrundlage
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Der Hauptgrund für das Chaos war die falsche Datengrundlage. Banken verlassen sich bei der steuerlichen Behandlung auf Datenlieferanten. Wenn die Kapitalmaßnahme dort fälschlicherweise als Dividende hinterlegt ist, wird sie auch so versteuert, selbst wenn es sich wirtschaftlich um einen Split handelt.
Das können betroffene Anleger tun!
Betroffene Anleger müssen die unrechtmäßige Besteuerung nicht hinnehmen. Viele Broker, wie etwa Trade Republic oder Flatex, haben bereits Korrekturen angekündigt. Anleger sollten nach Meinung von Beobachtern (dies kann aus rechtlichen Gründen keine Steuerberatung sein):
Ihre Abrechnung prüfen, um festzustellen, ob Steuern abgezogen wurden.
Auf Korrekturen warten, die von vielen Brokern angekündigt wurden.
Ggf. einen Steuerberater konsultieren, sollte der Broker keine Korrektur vornehmen. Die Sache kann dann über die Einkommensteuererklärung geklärt werden.
Das Problem verdeutlicht die Komplexität internationaler Kapitalmaßnahmen und die Notwendigkeit für Anleger, ihre Depotauszüge bei solchen Ereignissen sorgfältig zu überprüfen.
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