Corteva hat am Montag ein britisches Agrarupdate zur Unkrautbekämpfung im Herbst und zur Bewirtschaftung von Ackerkulturen veröffentlicht. Für Anleger liefert diese operative Mitteilung allerdings keinen neuen Anhaltspunkt zu den finanziellen Folgen des PFAS-Rechtsstreits. Entscheidend bleibt die Unterscheidung zwischen der ausgesetzten gerichtlichen Verfügung und Cortevas eigener Zusage zu Dividenden und Aktienrückkäufen.

Agrarupdate mit anderem Schwerpunkt

Die Oktober-Ausgabe richtet sich mit ihren Hinweisen zur Herbstbewirtschaftung an die landwirtschaftliche Praxis. Ihr Schwerpunkt liegt damit auf Anwendungsfragen und nicht auf der Auseinandersetzung um die Trennung von Vylor.

Für die Einordnung der Aktie sind beide Themen auseinanderzuhalten. Die Veröffentlichung betrifft die Kommunikation mit landwirtschaftlichen Anwendern. Die gerichtlichen Entscheidungen betreffen dagegen bestimmte Vermögensübertragungen und Kapitalrückflüsse an Aktionäre. Aus dem Agrarupdate lässt sich deshalb keine Entlastung bei diesen rechtlichen Fragen ableiten.

Aussetzung ist keine endgültige Entscheidung

Am 9. Oktober hatte ein Bundesrichter im PFAS-bezogenen Verfahren mehrerer Bundesstaaten eine einstweilige Verfügung erlassen. Sie beschränkte bestimmte Vermögensübertragungen und untersagte Dividenden sowie Aktienrückkäufe. Die Klage richtet sich gegen die Trennung von Corteva und Vylor.

Nach Cortevas Mitteilung vom 10. Oktober setzte das Gericht diese Verfügung während der Prüfung eines Eilantrags und der Berufung aus. Corteva erklärte zugleich, die Trennung von Vylor sei davon nicht betroffen. Corteva, EIDP und Vylor verfolgen das Berufungsverfahren.

Für Aktionäre ist die damit verbundene Einschränkung wesentlich: Corteva sagte zu, während der laufenden Berufungsprüfung keine Dividenden zu beschließen und keine Aktien zurückzukaufen. Auf dieser Zusicherung beruhte die Aussetzung. Sie ist deshalb nicht mit einer uneingeschränkten Freigabe von Ausschüttungen und Rückkäufen gleichzusetzen.

Auch eine endgültige Entscheidung über die zugrunde liegende Klage stellt die Aussetzung nicht dar. Sie betrifft zunächst die Wirkung der einstweiligen Verfügung während der weiteren gerichtlichen Prüfung.

UBS senkte das Kursziel

Medienberichten zufolge senkte UBS am 12. Oktober das Kursziel für Corteva auf 15 $ und bestätigte die neutrale Einstufung. Damit verband das Haus die niedrigere Zielmarke nicht mit einer Kaufempfehlung.

Für die Anlageentscheidung sind somit unterschiedliche Ebenen zu trennen: Das Agrarupdate behandelt praktische Anwendungsfragen. Die rechtliche Auseinandersetzung und die Zusage zu Kapitalrückflüssen berühren dagegen unmittelbar die Erwartungen von Aktionären. Die Aussetzung der Verfügung allein beseitigt diese Einschränkung nicht.