Das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die DHL Group heute als unbegründet ab. Die Verbraucherschützer wollten die Praxis der Ersatzzustellung beim Nachbarn einschränken und eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erzwingen – ohne Erfolg.
Der Vorwurf: DHL nutze zu viel Spielraum bei der Paketabgabe und mache es sich zu einfach. Doch das Gericht sah keine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Im Gegenteil: Der Vorsitzende Richter kritisierte, dass die Kläger nicht einmal einen konkreten Alternativvorschlag präsentiert hätten. Seine Einschätzung war klar – der gesunde Menschenverstand müsse hier regeln. Ein Hochhaus mit hunderten Nachbarn sei nun mal etwas anderes als eine ländliche Siedlung.
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Zeitdruck rechtfertigt Praxis
Die DHL-Aktie reagierte dennoch leicht nervös und notierte zeitweise 0,93 Prozent tiefer bei 49,09 Euro. Dabei ist das Urteil für den Logistikkonzern eine klare Bestätigung seiner Geschäftspraxis. Jede Sekunde zählt bei der Paketzustellung – und die Branche boomt angesichts des wachsenden Online-Handels. Paketboten nehmen Sendungen nur ungern wieder mit, die direkte Zustellung oder die Ablage beim Nachbarn sind deutlich effizienter.
Laut DHL-AGB darf der Zusteller das Paket beim Nachbarn abgeben, „sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind“. Der Empfänger wird dann per Zettel oder E-Mail unverzüglich informiert. Wer das nicht möchte, kann die Ersatzzustellung im DHL-Kundenkonto online deaktivieren – muss aber aktiv werden.
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Revision möglich
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht ließ die Revision zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe zu. Die Verbraucherschützer könnten also noch einen weiteren Anlauf nehmen. Eine DHL-Sprecherin zeigte sich zufrieden: Viele Kunden schätzten die Ersatzzustellung, weil die Paketübergabe meist schnell und bequem sei. Die Praxis funktioniere seit langem in den allermeisten Fällen reibungslos.
Für Anleger bleibt die Lage entspannt. Das operative Geschäft läuft ungestört weiter, rechtliche Risiken durch die Klage sind vom Tisch – zumindest vorerst.
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