Bei Diginex verdient die Finanzierungskonstruktion mehr Aufmerksamkeit als die Zustimmungsquote der Aktionäre. Die geplante Resulticks-Übernahme verbindet eine Gegenleistung in neuen Aktien mit bestehenden Kreditverpflichtungen des Übernahmeziels. Für mich liegt darin der entscheidende Bewertungsmaßstab: Nicht allein das Einverständnis mit einer Transaktion zählt, sondern auch die Kapitalstruktur, die Anleger mit ihr übernehmen sollen.
Aktien als Gegenleistung, Kredite als Verpflichtung
Vor rund zwei Wochen billigten die Diginex-Aktionäre die geplante Übernahme. Nach Unternehmensangaben entfielen rund 98,8 % der bei der außerordentlichen Hauptversammlung anwesenden Stimmen auf die Zustimmung. Das ist ein deutliches Votum für den Vorschlag. Eine Aussage über die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit für jeden einzelnen Aktionär ist diese Quote allerdings nicht.
Hier lohnt die Trennung zwischen gesellschaftsrechtlicher Zustimmung und finanzieller Beurteilung. Eine Abstimmung beantwortet die Frage nach der Unterstützung des Vorhabens. Sie ersetzt nicht die Betrachtung seiner Gegenleistung und Finanzierungsbedingungen.
Diginex zufolge sollen für Resulticks 600.000.000 Diginex-Aktien ausgegeben werden, angepasst um den genehmigten Zehn-zu-eins-Aktiensplit. Diese Anpassung gehört ausdrücklich zur Beschreibung der Gegenleistung. Die Aktienzahl ohne diesen Zusatz würde die vereinbarte Konstruktion deshalb nicht vollständig wiedergeben.
Die andere Seite betrifft die Finanzierung von Resulticks. Sie macht deutlich, weshalb die Betrachtung der neu auszugebenden Aktien allein zu kurz greift.
In einer Pflichtmitteilung ergänzte Diginex vor rund zwei Wochen Angaben zu einer Kreditfazilität von Ascertis. Deren Gesamtvolumen beträgt US$40,0 Millionen; davon waren rund US$31,8 Millionen als ausstehendes Kapital ausgewiesen.
Der Termin ersetzt keine Vollzugsreife
Eine Kreditfazilität ist nicht mit vollständig ausstehenden Verbindlichkeiten gleichzusetzen. Für die Einordnung sind deshalb beide Größen wichtig. Ebenso wesentlich: Zu den Voraussetzungen des Abschlusses zählen Zustimmungen der Kreditgeber.
Damit führt die Transaktion zu einem grundsätzlichen Anlegerthema: Aktienfinanzierung und Fremdfinanzierung müssen zusammen betrachtet werden. Wer nur auf die Zustimmung der Eigentümer schaut, blendet einen Teil der finanziellen Konstruktion aus.
Als angestrebter spätester Vollzugstermin gilt der 30. Oktober. Außerdem steht die Zustimmung der Nasdaq zum Erstantrag für die Börsennotierung des kombinierten Unternehmens unter den Abschlussbedingungen. Der angekündigte Termin bleibt damit ein Ziel und ist keine Bestätigung des Vollzugs.
Mein Maßstab für Diginex ist deshalb nicht die Größe der Zustimmungsmehrheit. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Aktiengegenleistung, Kreditverpflichtungen und erforderlichen Genehmigungen. Erst diese gemeinsame Betrachtung wird dem Vorhaben gerecht.
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