Bei Diginex ist für die Einordnung der geplanten Resulticks-Übernahme eine Unterscheidung wichtig: Die Zustimmung der Aktionäre bedeutet noch keinen Abschluss. Zugleich sind die offengelegten Resulticks-Kredite nicht ohne Weiteres Verpflichtungen von Diginex.

Das Unternehmen erklärte vor rund zwei Wochen ausdrücklich, weder Kreditpartei noch Garant dieser Darlehen zu sein. Damit stehen Abschlussbedingungen und die Abgrenzung der Kreditverpflichtungen im Mittelpunkt der Bewertung.

Kreditbeträge richtig zuordnen

Resulticks meldete vor rund zwei Wochen ausstehende Darlehensbeträge von rund US$31,8 Millionen bei Ascertis und rund US$21,0 Millionen bei Grand Anicut. Diginex veröffentlichte diese Angaben vor der Aktionärsabstimmung zur geplanten Transaktion.

Die Erklärung zur eigenen Rolle grenzt den damaligen Verpflichtungsumfang von Diginex ab. Sie ist allerdings keine Aussage darüber, dass die Finanzierung für den geplanten Zusammenschluss bedeutungslos wäre. Denn die Zustimmung der Kreditgeber gehört ausdrücklich zu den Voraussetzungen für den Abschluss.

Für Anleger sind deshalb zwei Fragen auseinanderzuhalten: Wer ist Partei der bestehenden Darlehen, und welche Zustimmungen braucht die Übernahme? Die Angaben beantworten die erste Frage aus Sicht von Diginex. Bei der zweiten bleiben die vereinbarten Abschlussbedingungen entscheidend.

Zustimmung verändert den Verfahrensstand

Vor rund zwei Wochen genehmigten die Aktionäre die geplante Übernahme sowie die Ausgabe von 600.000.000 Diginex-Aktien an die Resulticks-Verkäufer. Auch eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1 erhielt ihre Zustimmung.

Damit liegen Aktionärsbeschlüsse zu wesentlichen Bestandteilen der Transaktion vor. Die Beschlüsse ersetzen jedoch weder die erforderlichen Kreditgeberzustimmungen noch die Nasdaq-Zulassung der kombinierten Gesellschaft. Aktienausgabe und Aktienzusammenlegung sind zudem unterschiedliche Maßnahmen: Beide wurden gebilligt; daraus folgt nicht, dass sie bereits umgesetzt sind.

Als angestrebter Abschlusstermin wurde der 30. Oktober 2026 genannt. Dieser Termin steht unter dem Vorbehalt der Nasdaq-Zulassung und weiterer Bedingungen. Er ist damit ein Zieltermin und keine Bestätigung eines bereits vollzogenen Zusammenschlusses.

Kursgewinn ist keine Abschlussmeldung

Gestern gewann die Diginex-Aktie 12% und schloss bei 1,40 USD. Der Kursanstieg ändert für sich genommen nichts am bedingten Status der Übernahme.

Für die weitere fundamentale Einordnung zählt daher die Erfüllung der noch offenen Voraussetzungen. Die Aktionärszustimmung hat einen wichtigen Verfahrensschritt abgeschlossen. Ob die Transaktion vollzogen werden kann, hängt aber weiterhin von den übrigen Genehmigungen und Bedingungen ab. Die Trennung zwischen genehmigtem Vorhaben und abgeschlossener Übernahme bleibt deshalb der entscheidende Maßstab.