Eli Lilly darf seine Werbung für Medikamente zur Gewichtsabnahme vorerst fortsetzen. Ein US-Richter lehnte gestern laut Reuters den Antrag von Novo Nordisk auf eine einstweilige Verfügung ab. Damit erreicht Lilly einen begrenzten Erfolg im Werbestreit: Die Entscheidung verhindert einen vorläufigen Werbestopp, beendet aber nicht die zugrunde liegende Klage wegen angeblich irreführender Werbung.
Für Anleger ist diese Unterscheidung entscheidend. Lilly muss die betroffenen Anzeigen infolge dieses Antrags nicht einstellen. Über die Vorwürfe selbst ist damit jedoch nicht abschließend entschieden. Der Beschluss betrifft den beantragten vorläufigen Rechtsschutz und ist kein endgültiger Sieg im Hauptverfahren.
Die unmittelbare Bedeutung liegt damit bei der Fortführung der Werbung. Eine umfassende rechtliche Entlastung lässt sich daraus nicht ableiten. Wer den Beschluss bewertet, muss zwischen dem abgelehnten Eilantrag und dem weiterhin laufenden Verfahren trennen.
Weitere rechtliche Konflikte bleiben bestehen
Parallel steht Lilly wegen anderer Geschäftspraktiken unter rechtlichem Druck. Medienberichten zufolge schickte Missouris Generalstaatsanwältin Catherine Hanaway dem Unternehmen gestern eine Unterlassungsaufforderung. Sie wirft Lilly vor, durch Bedingungen zur Übermittlung von Abrechnungsdaten im Rahmen des 340B-Programms den Zugang von Krankenhäusern in Missouri zu vergünstigten Medikamenten rechtswidrig einzuschränken.
Dabei handelt es sich um einen Vorwurf der Generalstaatsanwältin, nicht um eine gerichtliche Feststellung. Der Konflikt betrifft zudem einen anderen Sachverhalt als der Werbestreit mit Novo Nordisk.
Am 20. Oktober verklagte Pennsylvania Medienberichten zufolge Eli Lilly, Novo Nordisk, Sanofi und Arzneimittel-Leistungsmanager. Der Vorwurf lautet, die Beteiligten hätten durch ein gemeinsames Vorgehen die Insulinpreise aufgebläht. Die Klage zielt unter anderem auf Unterlassung und weitere Abhilfe.
Der Werbebeschluss beseitigt diese separaten Konflikte nicht. Für die Bewertung der rechtlichen Risiken bleibt deshalb eine getrennte Betrachtung der jeweiligen Vorwürfe und Verfahrensstände notwendig.
Bernstein erhöht das Kursziel
Auf der Analystenseite gab es gestern zugleich eine positive Neubewertung: Bernstein erhöhte das Kursziel für Eli Lilly von 1.385 $ auf 1.450 $ und behielt die Empfehlung „Outperform“ bei. Eine Begründung mit dem Werbebeschluss lässt sich daraus nicht ableiten.
Die Aktie schloss gestern mit einem Plus von 0,8% bei 1.146,80 €. Das positive Börsensignal steht damit neben einer weiterhin offenen juristischen Lage: Lilly kann die Werbung fortsetzen, muss sich aber weiterhin mit der zugrunde liegenden Klage auseinandersetzen.
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