Fermi wirft zwei Investoren vor, bei der Hauptversammlung gegen eine vertragliche Abstimmungspflicht verstoßen zu haben. Der heute mitgeteilte Streit betrifft die Wiederwahl von Rick Perry: Nach Darstellung des Unternehmens hätten die betreffenden Stimmen für die erforderliche Mehrheit gereicht. Die Investoren bestreiten ihre Verpflichtung. Fermi behält sich rechtliche Schritte vor.
Umstrittene Stimmen waren entscheidend
Im Mittelpunkt stehen TMNN Manager LLC und MN Trust. Fermi zufolge stimmten sie entgegen dem Director Nomination Agreement gegen Perry. Gemeinsam hielten die beiden Investoren 98.859.659 Aktien. Ob die Vereinbarung sie tatsächlich zur Unterstützung verpflichtete, ist zwischen den Beteiligten umstritten.
Damit geht es nicht allein um die Unzufriedenheit einzelner Aktionäre. Entscheidend ist die unterschiedliche Auslegung einer Nominierungsvereinbarung. Fermis Vorwurf ist bislang eine Position des Unternehmens, kein festgestellter Vertragsverstoß. Die angekündigte Möglichkeit rechtlicher Schritte ist zudem von einer tatsächlich eingereichten Klage zu unterscheiden.
Perry erhielt bei der Hauptversammlung am 30. Oktober insgesamt 249.418.156 Ja-Stimmen. Erforderlich waren 320.629.852 Stimmen. Mit der Unterstützung der beiden Investoren hätte er laut Fermi 348.108.017 Ja-Stimmen erreicht.
Die umstrittene Verpflichtung war damit für das Wahlergebnis wesentlich. Selbst eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügte nicht: Die Satzung verlangt die Mehrheit aller ausstehenden Aktien. Diese Hürde erklärt, warum die Zustimmung unter den tatsächlich Abstimmenden keine erfolgreiche Wiederwahl bedeutete.
Keine unmittelbare Lücke im Gremium
Auch Jeffrey S. Stein verfehlte die erforderliche Mehrheit. Bei insgesamt 641.259.703 stimmberechtigten Aktien entfielen auf ihn 261.015.278 Ja-Stimmen. Sowohl Stein als auch Perry erhielten zwar mehr Zustimmung als Ablehnung, scheiterten aber an der weitergehenden Satzungsanforderung.
Die gescheiterte Wahl führt dennoch nicht zu freien Sitzen. Beide bleiben als Class-I-Direktoren bis zur Wahl ihrer Nachfolger im Amt. Für Anleger sind daher zwei Ebenen zu trennen: Die personelle Kontinuität bleibt zunächst erhalten, während der Konflikt über die Stimmabgabe ungelöst ist.
Vertragsstreit statt abgeschlossener Personalentscheidung
Die Aktionäre bestätigten daneben Ernst & Young als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2026. Dieser Beschluss steht getrennt vom Streit um Perrys Wiederwahl.
Für die Bewertung der Unternehmensführung zählt vor allem diese Unterscheidung: Das Abstimmungsergebnis steht fest, seine vertragliche Bewertung bleibt strittig. Fermi leitet daraus einen möglichen Anspruch gegen die Investoren ab. Diese weisen die behauptete Stimmpflicht zurück.
Eine rechtliche Klärung könnte deshalb über den konkreten Wahlgang hinaus Bedeutung für die Durchsetzung der Nominierungsvereinbarung haben. Die Fortsetzung der Amtszeiten löst diesen Konflikt nicht.
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