Der heutige Ablauf der GameStop-Warrants beendet nicht den Handel mit der Aktie. GameStop stellt klar, dass der Aktienhandel weiterläuft. Die angekündigten Schritte zur Delistung und Deregistrierung betreffen die auslaufenden Warrants. Für deren Inhaber endet heute dagegen die Möglichkeit zur Ausübung: Nicht ausgeübte Rechte verfallen wertlos.
Börsenrückzug betrifft die Warrants
Der Handel mit den Warrants unter dem Kürzel GME WS endet heute vor Börsenöffnung. Die New York Stock Exchange beabsichtigt außerdem, das Formular 25 zur Delistung und Deregistrierung einzureichen. Damit sind das Ende des Warrant-Handels und die vorgesehenen formalen Schritte ausdrücklich von der fortbestehenden Aktiennotierung zu unterscheiden.
Die Börse hat die Einreichung angekündigt. GameStop beschreibt sie damit als beabsichtigten Schritt und nicht als bereits abgeschlossenen Vorgang. Für Aktionäre ist vor allem der Geltungsbereich wichtig: Die Mitteilung kündigt kein Ende des Handels mit GameStop-Aktien an.
Zwischen Handelsende und Ausübungsfrist liegt zudem ein Unterschied. Während die Warrants bereits vor dem heutigen Börsenstart aus dem Handel gehen, bleibt ihre Ausübung nach den genannten Bedingungen noch bis zum späteren Fristablauf möglich.
Ausübung verlangt eine Barzahlung
Jeder Warrant berechtigt zum Kauf einer Class-A-Aktie. Der Ausübungspreis beträgt 32 US-Dollar und muss in bar gezahlt werden. Die Rechte verfallen heute um 17:00 Uhr New Yorker Zeit.
GameStop erinnert ausdrücklich an den wertlosen Verfall nicht ausgeübter Warrants. Die Mitteilung betrifft damit unmittelbar die Inhaber dieser Rechte. Für sie ist nicht allein das Ende des Börsenhandels maßgeblich, sondern auch die rechtzeitige Erfüllung der Ausübungsbedingungen.
Liefergarantie verschiebt nicht die Zahlungsfrist
Für eine Ausübung über garantierte Lieferung müssen die entsprechende Mitteilung und die Zahlung heute vor 17:00 Uhr New Yorker Zeit eingehen. Die Warrants selbst sind spätestens bis 17:00 Uhr am 2. November nachzureichen.
Diese Regelung trennt die fristgerechte Erklärung samt Zahlung von der später möglichen Lieferung der Warrants. Sie verlängert nicht die heutige Zahlungsfrist. Der spätere Nachreichtermin gilt somit für die Warrants selbst, nicht für sämtliche Bestandteile der Ausübung.
Die Anlegerrelevanz liegt deshalb in zwei klar getrennten Punkten: Warrant-Inhaber müssen die auslaufenden Rechte und ihre Fristen beachten. Aktionäre können die angekündigte Delistung dagegen nicht mit einem Rückzug der GameStop-Aktie vom Börsenhandel gleichsetzen.
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