Die Gerresheimer-Aktie steht weiter unter Druck. Heute Abend teilte der Verpackungsspezialist mit, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre laufende Prüfung deutlich ausweitet – und parallel eine zweite Untersuchung einleitet. Anleger reagierten nervös: Im nachbörslichen Handel auf Tradegate sackte der Titel um drei Prozent ab.
Dabei schien der Bilanz-Ärger, der im September 2025 begann, zunächst eingegrenzt. Doch die Aufsicht lässt nicht locker und nimmt nun weitere Bilanzpositionen sowie den Halbjahresbericht 2025 ins Visier.
Prüfung wird auf drei neue Punkte ausgeweitet
Die BaFin erweitert ihre bereits laufende Anlassprüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023/2024 um drei zusätzliche Aspekte. Im Fokus stehen Leasingverbindlichkeiten von 65,5 Millionen Euro, die möglicherweise falsch ausgewiesen oder im Anhang unzutreffend diskontiert wurden. Auch die Nutzungsdauer von aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von 29,4 Millionen Euro steht auf dem Prüfstand.
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Besonders brisant: Die Behörde hinterfragt, ob eine Wertminderung von Vermögenswerten des Segments Advanced Technologies – mit einem Buchwert von 196,5 Millionen Euro – bereits früher hätte erfolgen müssen. Betroffen ist hier die Schweizer Tochter Sensile Medical. Gerresheimer hatte erst am 10. Februar 2026 angekündigt, im Konzernabschluss 2025 nicht-zahlungswirksame Wertminderungen von rund 220 bis 240 Millionen Euro vorzunehmen – vor allem bei Technologie- und Entwicklungsprojekten von Sensile.
Halbjahresbericht 2025 ebenfalls im Visier
Parallel zur Ausweitung der ersten Prüfung leitet die BaFin nun eine zweite Untersuchung ein: den Halbjahresfinanzbericht für den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Mai 2025. Hier geht es vor allem um die Risikoeinschätzung nach dem Erwerb von Bormioli Pharma. Gerresheimer hatte die Risiken aus Akquisitionen sowie das Liquiditätsrisiko im Halbjahresbericht weiterhin als gering eingestuft – unverändert zum Konzernabschluss 2024. Die BaFin sieht jedoch Anhaltspunkte, dass diese Einstufung nicht mehr angemessen war.
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Außerdem prüft die Behörde erneut die Erfassung von Umsatzerlösen aus sogenannten Bill-and-Hold-Vereinbarungen. Diese spezielle Buchungspraxis stand bereits im Zentrum der ersten Untersuchung, die Mitte September 2025 begann. Nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS dürfen Umsätze erst bei Auslieferung verbucht werden – nicht schon bei bloßer Rechnungsstellung. Gerresheimer hatte im Dezember 2025 angekündigt, die Praxis zu ändern und sprach von Verstößen von Mitarbeitern gegen interne Vorschriften. Allein in der Bilanz für 2024 seien 35 Millionen Euro Umsatz und 24 Millionen Euro beim bereinigten EBITDA nicht korrekt verbucht worden.
Kooperation zugesagt – Unsicherheit bleibt
Gerresheimer kündigte an, mit der BaFin „vollumfänglich zu kooperieren, um die Sachverhalte transparent zu klären“. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Behörde beide Prüfungen tatsächlich einleiten wird. Für Anleger bedeutet das: Die Unsicherheit über die tatsächliche Finanzlage des Konzerns zieht sich weiter hin. Wann mit einem Abschluss der Untersuchungen zu rechnen ist, bleibt offen.
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