Zacks Research hat GoPro gestern von „Strong Sell“ auf „Hold“ hochgestuft. Damit fällt das Analystenurteil weniger negativ aus, eine Kaufempfehlung ist es aber nicht. Die Verbesserung trifft auf enttäuschende Quartalszahlen und eine am Dienstag eingereichte Sammelklage wegen angeblich nicht weitergegebener Zollrückerstattungen. Für Anleger bedeutet die Hochstufung deshalb noch keine Entwarnung.
Weniger Skepsis, aber keine Kaufempfehlung
Der Wechsel auf „Hold“ markiert eine vorsichtigere Bewertung der Risiken durch Zacks Research. Er ändert allerdings nichts an der deutlichen Lücke zwischen den gemeldeten Geschäftszahlen und den Erwartungen. GoPro wies einen Verlust je Aktie von 0,21 US-Dollar aus. Der Konsens hatte einen Gewinn von 0,02 US-Dollar erwartet.
Auch beim Umsatz blieb das Unternehmen hinter den Schätzungen zurück. Die Verfehlung betrifft damit nicht nur das Ergebnis, sondern ebenso den Umfang des Geschäfts.
GoPro meldete einen Quartalsumsatz von 104,93 Mio. US-Dollar. Analysten hatten mit 151,47 Mio. US-Dollar gerechnet. Die Hochstufung sollte daher nicht mit einer Bestätigung operativer Stärke gleichgesetzt werden.
Zollrückerstattungen werden zum Streitpunkt
Zusätzliche Unsicherheit schafft die landesweite Sammelklage im US-Bezirksgericht für Nordkalifornien. Nach Angaben der Kanzlei Cotchett, Pitre & McCarthy betrifft sie Kunden, die GoPro-Produkte zu erhöhten und laut Klage zollbedingten Preisen kauften.
Die Kläger werfen GoPro vor, 20 Mio. US-Dollar an Zollrückerstattungen einzubehalten, statt sie an Kunden weiterzugeben. Als Beispiel nennen sie die HERO13 Black. Deren US-Preis stieg von etwa 399 auf 429 US-Dollar.
Im Mittelpunkt steht damit die Frage, wem die wirtschaftliche Entlastung nach dem Wegfall der Zölle zugutekommen soll. Die Vorwürfe der Kläger sind dabei von gerichtlich festgestellten Tatsachen zu unterscheiden.
GoPro hatte am 3. Februar 2025 erklärt, Zölle würden die US-Verbraucherpreise voraussichtlich nicht wesentlich beeinflussen. Etwa zwei Monate später erhöhte das Unternehmen laut Klage die Preise. Im Februar 2026 erklärte der Supreme Court die betreffenden IEEPA-Zölle für rechtswidrig.
Die staatlichen Rückzahlungen samt Zinsen gehen an die direkten Zollzahler, nicht unmittelbar an deren Kunden. Laut The Verge verkaufte GoPro seinen Rückerstattungsanspruch gegen sofortige Barzahlung. Die Kläger behaupten, der Verkauf an den Kreditgeber sei am Tag vor dem Urteil erfolgt.
Anleger müssen die Signale getrennt bewerten
Die bessere Analysteneinstufung beseitigt weder die Ergebnisverfehlung noch die rechtliche Unsicherheit. Im heutigen vorbörslichen Handel verliert das Papier -10%; die Hochstufung geht damit nicht mit einer positiven Kursentwicklung einher.
Für die Einordnung zählt vor allem die Trennung der Nachrichten: Zacks bewertet die Aktie weniger negativ, während die Geschäftszahlen deutliche Schwächen erkennen lassen. Die Klage eröffnet daneben einen eigenständigen Streit über frühere Preiserhöhungen und den Umgang mit Zollrückerstattungen. Aus „Hold“ lässt sich deshalb weder eine operative Trendwende noch eine rechtliche Entlastung ableiten.
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