Die Einordnung der Lage bei innoscripta steht im Zeichen behördlicher Untersuchungen sowie parallel eingeleiteter Kontrollmaßnahmen. Das Unternehmen sieht sich mit behördlichen Ermittlungen konfrontiert, die den Verdacht der Beihilfe zur Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile bei Forschungszulagen einzelner Kunden zum Gegenstand haben.
Seitens des Unternehmens wurde betont, dass mit diesen Schritten kein Fehlverhalten festgestellt ist. Zudem läuft der reguläre Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiter.
Kanzleien prüfen Verantwortlichkeiten und Kontrollarchitektur
Um die offenen Fragen umfassend zu klären, wurden zwei voneinander unabhängige externe Untersuchungen veranlasst. Die Kanzlei Willkie Farr & Gallagher LLP befasst sich mit der Aufklärung der konkreten Sachverhalte sowie der personellen Verantwortlichkeiten. Dieser Prüfauftrag erstreckt sich, soweit dies für die Feststellungen von Bedeutung ist, ausdrücklich auch auf Handlungen und die Kommunikation von Vorstandsmitgliedern.
Die Kanzlei Flick Gocke Schaumburg konzentriert sich auf die interne Kontrollarchitektur des Unternehmens. Ein zentraler Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der softwareseitigen Umsetzung innerhalb des Systems Clusterix. Nach Angaben des Unternehmens sind Vorgänge des Geschäftsjahres 2026 nicht Gegenstand dieser behördlichen Ermittlungen.
Rechtliche Hintergründe der behördlichen Maßnahmen
Den behördlichen Schritten lagen zwei Beschlüsse des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd zugrunde. In deren Rahmen kam es zu behördlichen Durchsuchungen an den beiden Standorten in Tutzing und München. Das Unternehmen erklärte hierzu, dass nach dem vorliegenden Kenntnisstand keine Geschäftsvorgänge des laufenden Geschäftsjahres von den behördlichen Maßnahmen betroffen sind.
Die Einleitung der externen Prüfungen zielt darauf ab, die internen Prozesse zu durchleuchten und mögliche Schwachstellen aufzudecken. Für Marktteilnehmer ist entscheidend, in welchem Umfang die Kontrollmechanismen der Kanzleiprüfung standhalten und ob sich aus den Untersuchungen Konsequenzen für die Governance des Unternehmens ergeben.
Kursentwicklung im Umfeld der Belastungsfaktoren
Die Verunsicherung im Zuge der behördlichen Maßnahmen spiegelt sich in der Kursentwicklung wider. Seit Jahresanfang verzeichnet die Aktie einen Rückgang von 52 Prozent.
Am gestrigen Donnerstag beendete das Papier den Handel mit einem Schlusskurs von 43,00 Euro. Im vorbörslichen Handel am heutigen Freitag notierte der Titel bei 43,75 Euro.
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