Bayern will die Erbschaftsteuer in die eigenen Hände nehmen und zieht dafür vor das Bundesverfassungsgericht. Am Montagnachmittag verhandelte das Gericht in Karlsruhe zweieinhalb Stunden über einen Normenkontrollantrag des Freistaats. Das Ziel der bayerischen Staatsregierung ist weitreichend: Der Bund soll die Kompetenz über Freibeträge und Steuersätze an die Bundesländer abtreten, damit Immobilienerben nicht durch hohe Abgaben zum Verkauf gezwungen werden.
Starre Freibeträge bei steigenden Immobilienpreisen
Die gesetzlichen Freibeträge und Steuersätze sind seit 2009 unverändert. In Ballungsräumen haben sich die Immobilienpreise seither teils verdoppelt oder verdreifacht. Gekoppelt mit der Inflation verlieren die bestehenden Freibeträge zunehmend ihre Entlastungswirkung.
Der bayerische Vorstoß zielt vor allem auf selbstgenutztes Wohneigentum ab. Kinder müssten das Elternhaus übernehmen können, ohne von der Steuerlast erdrückt zu werden. Da die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer vollständig den Ländern zufließen, fordert Bayern, dass die Landesparlamente auch die Regeln festlegen dürfen. Freibeträge müssten das regionale Preisniveau widerspiegeln.
Bund warnt vor Zersplitterung
Das Bundesfinanzministerium hält dagegen. Eine bundesweit einheitliche Regelung sei unverzichtbar, um einen steuerlichen Unterbietungswettlauf zwischen den Bundesländern zu verhindern. Eine Zersplitterung des Steuerrechts brächte zudem einen massiven bürokratischen Mehraufwand mit sich.
Schätzungen zufolge wechseln in Deutschland jedes Jahr 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer. Im Jahr 2025 flossen den Ländern daraus Steuereinnahmen von 13,3 Milliarden Euro zu.
Die Steuersätze liegen je nach Verwandtschaftsgrad und Nachlasswert zwischen 7 und 50 Prozent. Je entfernter das Verwandtschaftsverhältnis und je größer das Vermögen, desto höher fällt der Steuersatz aus.
In der Bundesregierung scheiden sich an der Steuer die Geister. Während die SPD Vergünstigungen bei großen Erbschaften abbauen will, wies Bundeskanzler Friedrich Merz den bayerischen Wunsch nach einer Regionalisierung im vergangenen Jahr zurück. Die Koalitionspartner warten nun auf die Vorgaben der Verfassungsrichter.
Ein Urteil zu Bayerns Klage wird erst in einigen Monaten fallen. Am Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht in einem separaten Verfahren bereits über den nächsten Streitpunkt: die Rechtmäßigkeit der Steuerprivilegien für Betriebsvermögen.


