Bei Lenzing steht als nächster Schritt die internationale Privatplatzierung nicht bezogener neuer Aktien an. Laut Unternehmen ist sie für den 20. Oktober vorgesehen. An diesem Tag endet auch die Bezugsfrist. Für Anleger ist damit die Unterscheidung zwischen der vollständig garantierten Kapitalmaßnahme und ihrer noch ausstehenden Abwicklung entscheidend: Die Garantie bedeutet nicht, dass die neuen Aktien bereits geliefert sind.
Bezug und Platzierung greifen ineinander
Die bereits angekündigte Barkapitalerhöhung sieht 34.756.362 neue Aktien zum Bezugspreis von EUR 8,65 je Aktie vor. Lenzing strebt damit einen Bruttoerlös von rund EUR 300 Mio. an.
Die vollständige Garantie ist ein wesentliches Merkmal der Finanzierung. Der weitere Ablauf umfasst dennoch mehrere getrennte Schritte: den Abschluss des Bezugs, die vorgesehene Platzierung nicht bezogener Aktien und anschließend die Abwicklung. Diese Schritte sind deshalb nicht mit einem bereits abgeschlossenen Kapitalzufluss gleichzusetzen.
Das Bezugsverhältnis beträgt 10 zu 9. Die Bezugsfrist läuft bis einschließlich 20. Oktober. Für Aktionäre ist dieser Termin der nächste verbindliche Zeitanker im angekündigten Ablauf.
Der bereits beendete Bezugsrechtehandel und die weiterlaufende Bezugsfrist bezeichnen unterschiedliche Verfahrensschritte. Aus dem Ende des Handels folgt daher nicht, dass auch die Möglichkeit zum Bezug bereits beendet wäre. Entscheidend bleibt die von Lenzing genannte Frist.
Lieferung steht unter Vorbehalt
Abwicklung und Lieferung der neuen Aktien sowie deren Handelsaufnahme sind voraussichtlich für den 23. Oktober vorgesehen. Lenzing stellt diesen Zeitplan ausdrücklich unter den Vorbehalt der Eintragung der Kapitalerhöhung ins Firmenbuch.
Für die Einordnung der Finanzierung zählt deshalb nicht allein die Höhe des angestrebten Erlöses. Ebenso wichtig ist, welche Schritte bereits abgeschlossen und welche lediglich vorgesehen sind. Die angekündigte Handelsaufnahme bleibt bis zur Erfüllung des genannten Vorbehalts ein geplanter Termin.
Bezugsrechtsausübung ist kein Gesamtergebnis
Am Dienstag wurde außerdem eine Meldung über die Ausübung von Bezugsrechten durch Georg Kasperkovitz, den CEO von Lenzing, veröffentlicht. Sie betrifft dessen Beteiligung an der Kapitalmaßnahme, nicht das Gesamtergebnis des Bezugsangebots.
Damit liegt für Anleger der nächste sachliche Prüfpunkt beim Abschluss der Bezugsfrist und der vorgesehenen Privatplatzierung. Danach richtet sich der Blick auf die angekündigte Abwicklung. Erst diese Abfolge trennt die bislang bestätigten Einzelschritte sauber vom vollständigen Vollzug der Kapitalerhöhung.
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