Das Landgericht Braunschweig hat heute die Klage von Hinterbliebenen der Germanwings-Katastrophe abgewiesen. Für die Lufthansa-Tochter bleibt die Rechtslage damit klar umrissen. Parallel dazu sorgt ein Analystenausblick für Gegenwind beim Blick auf das kommende Jahr.

Urteil in Braunschweig

30 Angehörige hatten zusätzliches Schmerzensgeld von der Bundesrepublik Deutschland verlangt, jeweils bis zu 110.000 Euro. Ihr Argument: Die Flugtauglichkeit des Copiloten sei damals nicht ausreichend überwacht worden, die flugmedizinischen Gutachten seien mit Blick auf psychische Erkrankungen nicht weitreichend genug gewesen.

Die Kammer folgte dem nicht. Die Hinterbliebenen könnten gleichwertige Ansprüche gegen die Germanwings GmbH geltend machen, deshalb bestehe kein Anspruch aus Amtshaftung gegen den Staat. Die Richterin verwies auf das Montrealer Übereinkommen, das die Haftung im internationalen Luftverkehr regelt. Schon zum Prozessauftakt hatte das Gericht wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht.

Die Entscheidung reiht sich in frühere Verfahren ein. Klagen auf zusätzliches Schmerzensgeld gegen die Konzernmutter scheiterten bereits in Frankfurt, Essen und in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Hamm. Dort sahen die Gerichte die Verantwortung für die Tauglichkeitsuntersuchungen beim Staat. Lufthansa hatte nach dem Absturz von 2015 mit 150 Toten bereits Zahlungen geleistet.

Bernstein: Kerosin belastet 2027

Bernstein belässt die Aktie auf „Market-Perform“ mit einem Kursziel von 9 Euro. Analyst Alex Irving erwartet für die Berichtssaison der europäischen Airlines zum dritten Quartal ein gemischtes Bild. Die Nachfrage sei robust, im Nordatlantikgeschäft helfe eine niedrigere Vergleichsbasis des Vorjahres.

Der jüngste Anstieg der Kerosinpreise macht diesen Rückenwind jedoch zunichte. Für die Ergebnisse im kommenden Jahr sieht Irving erheblichen Gegenwind. Die Jahresziele der deutschen Fluggesellschaft hält er für risikobehaftet. Die Aktie notierte am Vormittag mit einem leichten Plus von 0,4 Prozent bei 7,53 Euro, der Abstand zum Kursziel ist damit beträchtlich.

Streit um Regionalverbindungen

Teures Kerosin und hohe staatliche Gebühren machen auch Flüge zu kleinen und mittleren Flughäfen unwirtschaftlich. Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften schlägt deshalb vor, dass Regionen und Länder einzelne Verbindungen subventionieren.

Als Beispiel dient Bremen, wo Lufthansa die Verbindung nach Frankfurt zwischenzeitlich eingestellt hatte. Auch in Dresden und Münster/Osnabrück sieht der Verband die Anbindung an die Drehkreuze unter Druck.

Das Angebot an Sitzplätzen auf innerdeutschen Strecken ist laut Branchenverband BDL im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit um rund die Hälfte geschrumpft. Zuletzt nahm die Regierung die letzte Erhöhung der Luftverkehrsteuer größtenteils zurück.

Marktrelevant bleibt vor allem die Berichtssaison: Mit den Zahlen zum dritten Quartal zeigt sich, ob Lufthansa den Kerosinanstieg in den Prognosen abfedern kann.