Meta Platforms steckt mitten in einer der ungewöhnlichsten Klagen der jüngeren Unternehmensgeschichte: 26 aktuelle und ehemalige Mitarbeiter werfen dem Konzern vor, Künstliche Intelligenz habe bei Massenentlassungen gezielt Beschäftigte im geschützten Urlaub aussortiert. Die Aktie selbst zeigt sich davon bislang unbeeindruckt und läuft in eine kräftige Erholung hinein. Der Titel schloss am Dienstag bei 579,20 Euro, nach einem Plus von 9,74 Prozent innerhalb von sieben und 13,17 Prozent innerhalb von 30 Handelstagen. Seit Jahresbeginn steht ein Zuwachs von 4,32 Prozent zu Buche, auf Zwölfmonatssicht bleibt aber ein Minus von 5,41 Prozent. Zum 52-Wochen-Hoch von 677,80 Euro vom 31. Juli 2025 fehlen noch 14,55 Prozent, zum Tief von 452,10 Euro vom 27. März 2026 liegt die Aktie bereits 28,11 Prozent darüber. Mit einem RSI von 65,2 und einer annualisierten Volatilität von 49,41 Prozent bleibt der Wert ein Nervenkitzel für Anleger, die Marktkapitalisierung liegt umgerechnet bei rund 1.483 Milliarden Euro.

Vorwurf: Algorithmen statt Menschen entschieden über Jobs

Die Klage wurde am 13. Juli 2026 vor dem Bundesgericht in Oakland eingereicht, im Zuständigkeitsbereich des Northern District of California. Die Kläger, darunter acht Frauen im Mutterschaftsurlaub und vier Männer im Elternurlaub, machen geltend, Metas interne KI-Werkzeuge – darunter das System Metamate, Keystroke-Monitoring und Auswertungen des Token-Verbrauchs – hätten Beschäftigte im medizinischen, familiären oder Behinderten-Urlaub überproportional häufig für den Stellenabbau vorgesehen. Hintergrund ist der im Mai 2026 angekündigte Abbau von 8.000 Stellen, rund zehn Prozent der Belegschaft. Die eigentlichen Trennungen sollen am 22. Juli 2026 wirksam werden, also nur wenige Tage nach Klageeinreichung. Die Kläger berufen sich auf eine mittelbare Diskriminierung nach Title VII und fordern eine einstweilige Verfügung sowie ein unabhängiges Audit der eingesetzten Systeme. Nach Angaben von The Next Web handelt es sich um die erste Klage dieser Art gegen ein großes US-Unternehmen, die den KI-Einsatz bei Entlassungsentscheidungen grundsätzlich anficht.

Meta weist Vorwürfe zurück

Ein Meta-Sprecher, laut Mashable identifiziert als Andy Stone, bezeichnete die Vorwürfe als unbegründet und betonte, die letztgültigen Entscheidungen hätten Menschen getroffen, nicht Algorithmen. CNBC ordnet den Fall in einen größeren Kontext ein: Erst im Juni 2026 war ein ähnliches Verfahren gegen den Softwareanbieter Workday wegen KI-gestützter Einstellungsverfahren zulasten des Unternehmens entschieden worden. Der Independent verweist zudem darauf, dass die US-Regierung unter Präsident Trump die Durchsetzung entsprechender Diskriminierungsvorwürfe zuletzt zurückgefahren habe – ein Umstand, der dem Verfahren zusätzliche politische Brisanz verleiht.

Zahlen und Kapex-Offensive rücken näher

Der Rechtsstreit trifft Meta zu einem Zeitpunkt intensiver Investitionsentscheidungen. Der Konzern wird seine Ergebnisse für das zweite Quartal 2026 am 29. Juli nach US-Börsenschluss vorlegen, die Telefonkonferenz ist für 13:30 Uhr Pazifikzeit angesetzt. Im ersten Quartal hatte Meta einen Umsatz von 56,3 Milliarden US-Dollar erzielt, oberhalb des Analystenkonsenses von 55,5 Milliarden, der Gewinn je Aktie von 10,44 US-Dollar profitierte allerdings von einem Steuervorteil in Höhe von 8 Milliarden Dollar. Für das zweite Quartal rechnen Analysten mit Erlösen zwischen 58 und 61 Milliarden US-Dollar. Parallel hat Meta seine Investitionsplanung für 2026 auf 125 bis 145 Milliarden US-Dollar angehoben, nachdem zuvor eine Spanne von 120 bis 135 Milliarden genannt worden war – ein Treiber ist unter anderem der Ausbau des Louisiana-Rechenzentrums auf eine Kapazität von 5 Gigawatt mit einem Investitionsvolumen von über 50 Milliarden Dollar. Die Mitarbeiterzahl sank zum Quartalsende auf 77.900, ein Rückgang von einem Prozent gegenüber dem Vorquartal. Wie stark die laufende Klage das Sentiment vor den Zahlen belastet, dürfte sich erst in den kommenden Wochen zeigen, wenn die angekündigten Trennungen tatsächlich vollzogen werden und mögliche gerichtliche Zwischenentscheidungen anstehen.