Micron hat gerade das stärkste Quartal seiner Geschichte gemeldet. Nun droht dem Speicherchiphersteller eine Sammelklage, die genau das Fundament dieses Erfolgs angreift: die Preisgestaltung im DRAM-Markt.

Drei Konzerne, ein Vorwurf

Am 29. Juni 2026 wurde beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens eine Klage eingereicht. 17 Kläger werfen Micron, Samsung Electronics und SK hynix vor, die DRAM-Versorgung koordiniert und Preise manipuliert zu haben.

Der Kern des Vorwurfs: Die drei Unternehmen hätten Kapazitäten gezielt in Richtung Hochbandbreiten-Speicher für KI-Rechenzentren verlagert. Das ältere Commodity-DRAM — die Typen DDR3 und DDR4 — sei dabei absichtlich verknappt worden. Ob das normale Marktanpassung war oder illegale Absprache, ist die zentrale juristische Frage.

Bewiesen ist bislang nichts. Ein Urteil über Fehlverhalten liegt nicht vor.

Rekordquartal als Kontext

Die Klage trifft Micron in einer ungewöhnlichen Situation. Am 24. Juni 2026 meldete das Unternehmen für das dritte Geschäftsquartal einen Umsatz von 41,5 Milliarden Dollar. Im Vorjahresquartal waren es 9,3 Milliarden Dollar. Der Nettogewinn lag bei 28,2 Milliarden Dollar, der verwässerte Gewinn je Aktie bei 24,67 Dollar.

Diese Zahlen erklären, warum die Klage für Aktionäre relevant ist. Die Investmentstory der vergangenen Monate basierte auf starker Speicherpreisgestaltung, KI-Nachfrage und knappem Angebot. Genau diese Marktstruktur stellen die Kläger nun infrage.

Kurs unter Druck, aber weit oben

Die Aktie reagiert verhalten. Seit Jahresbeginn hat sie rund 267 Prozent zugelegt. Am 25. Juni erreichte sie ihr 52-Wochen-Hoch von 1.103,80 Euro. Aktuell notiert sie bei 988,50 Euro — rund zehn Prozent darunter, mit einem Wochenverlust von gut sechs Prozent.

Der Rückgang ist moderat gemessen an der vorangegangenen Rally. Kein Wunder, dass Anleger die Lage genau beobachten.

Juristisches Déjà-vu

Für die Einordnung des Risikos lohnt ein Blick zurück. Eine ähnliche Sammelklage aus dem Jahr 2018, die ebenfalls parallele Produktionskürzungen der drei Anbieter thematisierte, wurde 2020 abgewiesen. Das Berufungsgericht bestätigte die Abweisung 2022 mit der Begründung, die Kläger hätten keine ausreichenden Belege für eine nachweisbare Preisabsprache vorgelegt.

Dieser Präzedenzfall entscheidet den neuen Fall nicht. Er zeigt aber, welche Beweishürde die Kläger nehmen müssen. Die Klage fordert Sammelklagenstatus, einstweiligen Rechtsschutz und dreifachen Schadensersatz — das potenzielle Haftungsvolumen ist damit erheblich, aber weit von einer gerichtlichen Realität entfernt.

Für Micron-Aktionäre ist die Lage zweigeteilt: Rekordergebnisse auf der einen Seite, ein neues rechtliches Risiko auf der anderen. Ob das Gericht die Klage zur Sammelklage zulässt, dürfte der erste entscheidende Verfahrensschritt sein.