Die Noratis AG hat am 15. Dezember 2025 beim Amtsgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Der Immobilienbestand-Halter begründet den Schritt mit gescheiterten Verhandlungen: Die Gespräche mit finanzierenden Banken und weiteren Finanzierungspartnern hätten keine ausreichenden Ergebnisse gebracht. Eine außergerichtliche Restrukturierung sei kurzfristig nicht umsetzbar.
Weitere Gesellschaften der Noratis-Gruppe werden ebenfalls unverzüglich entsprechende Anträge auf Eigenverwaltung stellen. Nicht betroffen von dem Verfahren ist laut Unternehmensangaben die Noratis Habitat GmbH.
Was bedeutet das für Anleihegläubiger?
Die e.Anleihe GmbH, die als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Noratis-Anleihe 2020/2028 (ISIN: DE000A3H2TV6) fungiert, reagierte am 16. Dezember mit deutlichen Worten. Sie fordert vom Management kurzfristig weitergehende Informationen zur geplanten Sanierung. Besonders dringend sei die Frage, wie das Schutzschirmverfahren konkret ausgestaltet werden soll und welche Beiträge die einzelnen Stakeholder leisten müssen.
Der gemeinsame Vertreter will prüfen, ob die Interessen der Anleihegläubiger im Restrukturierungskonzept ausreichend berücksichtigt werden. Eine klare Ansage: Die e.Anleihe GmbH fordert umfassende Einbindung in den Prozess.
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Vorgeschichte der Krise
Bereits Mitte November 2025 hatte Noratis ein umfassendes Restrukturierungskonzept angekündigt. Dieses sollte auch die Anleihe 2020/2028 erfassen – mit möglichen Anpassungen der Rückzahlungsmodalitäten und einer Reduzierung des Nennbetrags. All die Mühe mit Anleihegläubigerversammlungen, Laufzeitverlängerungen und Kapitalspritzen war offenbar vergebens.
Das Amtsgericht Frankfurt muss nun zeitnah entscheiden, ob dem Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens stattgegeben wird. Ziel des Unternehmens ist es, durch die Sanierung und Restrukturierung im Rahmen des Verfahrens die Geschäftstätigkeit der Noratis-Gruppe fortzusetzen.
Die e.Anleihe GmbH kündigte an, auf die Anleihegläubiger zuzukommen und zu einer Informationsveranstaltung einzuladen, sobald weitere Details zum Fortgang des Verfahrens vorliegen.
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