Nordic Mining hat im Rechtsstreit um seine Tochter Engebø Rutile and Garnet AS einen Erfolg erzielt. Nach Unternehmensangaben entschied das zuständige Bezirksgericht gestern zugunsten der Tochtergesellschaft. Der Minenbetrieb soll planmäßig weiterlaufen. Die kritische Liquiditätslage bleibt davon jedoch unberührt: Der Gerichtserfolg beseitigt ein rechtliches Hindernis, ersetzt aber keine Finanzierung.
Gericht weist Unterlassungsbegehren zurück
Das Verfahren ging auf Neptune Network STI zurück. Nach Angaben von Nordic Mining sah das Gericht die Voraussetzungen für die beantragte einstweilige Verfügung nicht als erfüllt an. Für Engebø Rutile and Garnet bedeutet die Entscheidung, dass der Betrieb wie geplant fortgesetzt werden soll.
Für Anleger sind damit zwei Fragen getrennt zu betrachten: Darf die Mine weiterarbeiten, und wie wird der kurzfristige Finanzbedarf gedeckt? Die gerichtliche Entscheidung betrifft die erste Frage. Eine Lösung für die Finanzierung ergibt sich daraus nicht.
Auch an der Börse steht dem juristischen Erfolg keine Entspannung gegenüber. Die Aktie verzeichnet heute eine Tagesveränderung von -13%. Eine konkrete Ursache für diesen Rückgang lässt sich daraus nicht ableiten.
Kurzfristige Finanzierung bleibt zustimmungspflichtig
Am Dienstag baten Nordic Mining und seine Tochtergesellschaft die Anleihegläubiger um Zustimmung zu einer kurzfristigen Finanzierung. Vorgesehen sind vorrangige Anleihen über 3 Millionen USD sowie eine Aufstockungsoption über weitere 3 Millionen USD. Das Geld soll den unmittelbaren Betriebskapitalbedarf decken.
Die Tochtergesellschaft bezeichnete ihre Liquiditätslage dabei als kritisch. Entscheidend ist deshalb nicht allein das beantragte Volumen, sondern auch die Zustimmung der beteiligten Kapitalgeber. Die Finanzierung und die damit verbundenen Ausnahmeregelungen stehen unter Genehmigungsvorbehalt. Dazu gehört die Zustimmung des Kapitalgebers der Royalty-Finanzierung.
Die vorgeschlagenen Anleihen tragen einen jährlichen Zinssatz von 17,5%. Ihre Fälligkeit ist eine Woche nach dem letzten Mittelabruf vorgesehen. Damit zielt der Vorschlag auf eine sehr kurzfristige Überbrückung und nicht auf eine dauerhafte Neuordnung der Finanzierung.
Weiterreichende Lösungen bleiben im Blick
Bereits am 15. Oktober hatten Nordic Mining und die Tochtergesellschaft gemeldet, keine neuen Ausnahmeregelungen oder Verlängerungen erhalten zu haben. Die bisherigen Erleichterungen bei Anleiheauflagen und Barzinszahlungen waren ausgelaufen. Die Verhandlungen mit Gläubigern dauerten an.
Medienberichten zufolge warnte der Vorsitzende Kjell Roland am 17. Oktober davor, dass das Geld binnen kurzer Zeit ausgehen könne. Als mögliche Ausgänge nannte er eine Insolvenz, einen Schuldenschnitt samt Refinanzierung durch bestehende Kreditgeber und Aktionäre oder einen Verkauf des gesamten Unternehmens.
Der Gerichtsbeschluss verschafft dem laufenden Minenbetrieb somit rechtliche Rückendeckung. Für die finanzielle Stabilisierung bleiben dagegen die Zustimmung zur Überbrückungsfinanzierung und die Verhandlungen über weiterreichende Lösungen ausschlaggebend.
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