Der Insolvenzantrag ist gestellt, jetzt beginnt das Ringen um die nächsten Schritte. Die PANDION AG hat am Montag beim Insolvenzgericht in Köln die Eröffnung eines Verfahrens in Eigenverwaltung beantragt — zusammen mit fünf Tochtergesellschaften, darunter die PANDION Real Estate GmbH und die PANDION Vertriebsgesellschaft. Für Inhaber der Unternehmensanleihe 2021/2028 wird es nun konkret: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ruft sie zur Interessenbündelung auf.

Wie es zum Antrag kam

Die Vorgeschichte reicht bis in den Oktober 2025 zurück, als Anleihegläubiger in einer Versammlung einer Laufzeitverlängerung und einer Anpassung der Verzinsung zustimmten — ein Versuch, die Liquiditätslage zu stabilisieren. Nachhaltig gewirkt hat das nicht. Nach der Aussetzung der jüngsten Zinszahlung und dem Wegfall eines wesentlichen Finanzierungsbausteins Anfang August blieb dem Unternehmen offenbar kein Spielraum mehr, um zusätzliche Liquidität in ausreichendem Umfang zu beschaffen.

Mit der beantragten Eigenverwaltung will PANDION den Geschäftsbetrieb fortführen und die laufende Restrukturierung in einem geordneten rechtlichen Rahmen weiterverfolgen. Die einzelnen Projektgesellschaften sind von dem Antrag nicht betroffen — hier sollen laufende Bauprojekte gemeinsam mit Finanzierungspartnern fortgesetzt werden. Löhne und Gehälter der rund 160 Mitarbeitenden sind über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung der Bundesagentur für Arbeit für die Monate August bis Oktober gesichert.

Was Anleihegläubiger jetzt erwartet

Sobald das Insolvenzgericht das Verfahren eröffnet, folgt eine Anleihegläubigerversammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters. Parallel wird eine Insolvenzgläubigerversammlung über die Bestellung eines Sachwalters beziehungsweise Insolvenzverwalters sowie eines Gläubigerausschusses entscheiden. Die SdK, die nach eigenen Angaben seit knapp einem Jahr mit einer Vielzahl von Anleihegläubigern in Kontakt steht, bietet dafür eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an und hat einen Newsletter zur laufenden Information eingerichtet.

Für Anleiheinhaber entscheidet sich in den kommenden Wochen, wer ihre Interessen im Verfahren vertritt und mit welcher Quote sie am Ende rechnen können. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht in Köln markiert dabei den nächsten formalen Meilenstein.