Die RWE-Aktie kann aufatmen: Im Mai 2025 scheiterte eine wegweisende Klimaklage gegen den Energiekonzern vor dem Oberlandesgericht Hamm. Ein peruanischer Bauer hatte versucht, RWE für Schäden durch den Klimawandel haftbar zu machen – vergeblich. Das Gericht stellte fest, dass für das Grundstück des Klägers kaum konkrete Gefahr bestehe.
Doch die Richter ließen eine bedeutende Tür offen: Grundsätzlich seien Ansprüche gegen Verursacher von Treibhausgasen nicht ausgeschlossen. Ein juristisches Damoklesschwert, das weiterhin über dem Essener Konzern schwebt.
Die Schweiz zeigt, wohin die Reise geht
Während RWE glimpflich davonkam, sieht die Lage bei anderen Großkonzernen anders aus. In der Schweiz hat erstmals ein Gericht eine Klimaklage aus dem Ausland gegen einen Konzern zugelassen – und das könnte zum Präzedenzfall werden.
Drei indonesische Fischer klagen gegen Holcim wegen klimaschädlicher CO2-Emissionen. Das Zuger Gericht befand ihr Interesse an Emissionsreduktionen als „dringend und aktuell“. Die Kläger fordern Entschädigungen für Einnahmeausfälle und die Finanzierung von Schutzmaßnahmen für ihre überflutungsgefährdete Insel Pari.
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Shell verlor erst – und gewann dann doch
Auch andere Energieriesen stehen unter Beschuss: 2021 verurteilte ein niederländisches Gericht Shell zu drastischen Emissionssenkungen. Ein Erfolg für Klimaaktivisten? Nur kurz. Ein Berufungsgericht kassierte das Urteil später wieder.
Die juristische Landschaft bleibt damit volatil. Was heute noch als unbegründet gilt, kann morgen schon zu milliardenteuren Verpflichtungen führen. Für RWE bedeutet das: Der Freispruch vom Mai 2025 ist keine dauerhafte Entwarnung. Die Gerichte haben klargemacht, dass Klimaklagen prinzipiell möglich sind – die nächste könnte erfolgreicher sein.
Anleger sollten dieses latente Rechtsrisiko im Hinterkopf behalten. Die Energiewende ist nicht nur eine technische und wirtschaftliche Herausforderung, sondern zunehmend auch eine juristische.
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